Im Internet erörtert: Vogelfrei
am 20.11.2005 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch
CK - Washington. Vogelfrei muss sich die Klägerin in Sachen Eliza Thomas v. Pamela Patton, Robert S. Schindler et al., Az. 16-2005-CA-003-XXXX-MA, vorkommen. Das einzelstaatliche Gericht fand, dass sie bei einer behaupteten Beleidung und dem Eingriff in die Privatsphäre weniger Rechte genießt, weil ihre Lage bereits vielfach im Internet erörtert wurde.
Die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts im Kreis Duval, Florida, vom 21. Oktober 2005 wird als fehlerhaft bezeichnet, da Frau Thomas sich nicht selbst dem öffentlichen Interesse aussetzte. Nur Personen des öffentlichen Interesses, so Schauspieler und Politikers, genießen den reduzierten Rechtsschutz. Sie müssen unter anderem das Tatbestandsmerkmal der Böswilligkeit beweisen. Das Gericht gab auch folgende grundlegenden Erklärungen zum anwendbaren Recht ab:
The press has no duty to go behind statements made at official proceedings and determine their accuracy before releasing them. ...
The reports also fall within, and are protected by, the neutral reporting privilege, because the reports are disinterested accounts of newsworthy information about matters of public concern. ...
As a matter of law, a report that a person will or has taken an action which that person has a legal right to take is not capable of defamatory meaning. ...
Inaccuracy by itself does not make a statement defamatory.
Selbst wenn die Klägerin nicht wegen der Internet-Diskussionen über sie und ihren Mann als öffentliche Person gegolten …
Steuern ansteuern
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Kommt ein Döner geflogen…
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