Im Internet abgeschlossene Zeitschriften- und Zeitungsabonnements können in der Regel nicht widerrufen werden

Die Verbraucherzentrale Berlin hat darauf hingewiesen, dass im Internet per Bestellformular abgeschlossene Abonnements für Zeitungen oder Zeitschriften nur unter bestimmten Umständen widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht nur dann, wenn das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200,00 EUR kostet, was aber in der Regel nicht der Fall ist. Ein schriftlicher Vertrag ist für den Abschluss des Abonnements nicht erforderlich, lediglich das Bestellformular muss eine Lösch-/Berichtigungsfunktion enthalten. …

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Themen: Internet , Berlin , Verbraucherschutz , Abo , Zeitung , Verbraucherzentrale Berlin , Verbraucher , Widerruf , Zeitungen , Zeitschrift , Abonnements , Verbraucherzentrale , Wirksam , Widerrufsfrist , Abonnement

Erschienen 14. Juni 2010 auf http://damm-legal.de.

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