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IM FLUSS

am 31.08.2005 von LawBlog

Die Strafkammer eines Landgerichts zitiert in einem Beschluss zur Frage, ob eine Telefonüberwachung sowie die Beschlagnahme und Auswertung eines Mobiltelefons rechtmäßig waren, aus der 46. Auflage des Kommentars zur Strafprozessordnung von Meyer-Goßner.
Die 48. Auflage des Werkes ist schon einige Monate auf dem Markt. Ich würde ja …

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