Illegaler Kundendatenhandel in ungeheurem Ausmaß. Ein Kommentar

Gestern berichtete die Tagesschau über einen scheinbar erst jetzt aufgedeckten (Günther Wallraff war wohl wieder mal schneller), datenschutzrechtlichen Skandal in Deutschland.

“Die Verbraucherzentrale hat in einem Scheingeschäft persönliche Daten von sechs Millionen Bundesbürgern gekauft, darunter vier Millionen mit Kontodaten. Man habe diese Daten für 850 Euro innerhalb von zwei Tagen erworben, sagte der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Viele Daten stammten aus dem Bereich der Süddeutschen und der Nordwestdeutschen Klassenlotterie, aus Handyverträgen und karitativen Spendensammlern. Die Daten sollen jetzt der Staatsanwaltschaft übergeben werden.” (via)

Experten des Datenschutzes wie Prof. Dr. Thomas Hoeren verwundert dies freilich nicht - schließlich werden Kundendaten seit Jahren mehr oder weniger offenkundig gehandelt. Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar indes sieht das Problem in der fehlend starken Betrugsbekämpfung. Daten sollen in seinen Augen nur nach Einwilligung der Kunden weitergegeben werden können und es solle eine Kennzeichungspflicht für die Herkunft der Daten geben, damit nachvollziehbar bleibt, wo die Daten herkämen.

Forderungen - in etwa von der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Renate Künast -, dass der Datenschutz im Grundgesetz zu integrieren sei, ist in meinen Augen aber nicht notwendig, denn dieser ist bereits im Recht auf informationelle Selbstbestimmung verankert.

Mich wundert wirklich, dass gerade große Firmen wie die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) derartigen Datenhandel betreiben und diesen auch noch als gängige Praxis bezeichne. Angeblich habe man dies auch mit den Aufsichtsbehörden so abgestimmt. Genau wie Prof. Dr. Thomas Hoeren frage ich mich da: “Wo bleibt da die Aufsicht?”

Welche Daten enthalten nun diese Listen? Neben den persönlichen Daten wie Name, Adresse und Telefonnummern, finden sich unter anderem auch Bankdaten wie die Kontonummer und Bankleitzahlen in diesen Listen. Damit werde es den Firmen ermöglicht, Geld vom Konto der Kunden abzuheben, ohne jemals tatsächlich nach diesen Daten gefragt zu haben. Eine Dreistigkeit, die Menschen in meinem unmittelbaren familiären Umfeld erst vor kurzem selbst widerfahren ist. Empfehlen möchte ich hierzu meinen Lesern noch ein Interview bei der TAZ mit Detlef Tiegel, der die ganze Diskussion erst ins Rollen gebracht hat.

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Themen: Wallraff , Kontodaten , Schaar

Erschienen 19. August 2008 auf http://it-recht-blog.de.

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