Illegaler Download: Ehefrau haftet für Kinder und den Ehemann

Das OLG Köln hat sich mit der Frage der Haftung des Anschlussinhabers für Dritte bei Urheberrechtsverletzungen durch illegale Downloads von Musikstücken beschäftigt. Mit Urteil vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) stellte das OLG fest, dass eine Haftung des Anschlussinhabers bestehen kann, wenn dieser nicht vorträgt, wer nach seiner Kenntnis den Verstoß…

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Themen: Kenntnis , Downloads
Rechtsgebiet: Verbraucherrecht

Erschienen 8. Januar 2010 auf http://blog.juracity.de.

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