Illegale Software auf Dienst-Laptop ist Kündigungsgrund

Viele Arbeitnehmer bekommen von Ihrem Arbeitgeber Dienst-Handys oder Dienst-Laptops zur Verfügung gestellt. Klar ist, dass diese überlassenen Gegenstände nur für Arbeitszwecke verwendet werden dürfen, solange der Arbeitgeber nicht ausdrücklich Ausnahmen für die Nutzung einräumt.

Der Fall

Das Oberlandesgericht Celle (9 U 38/09) hatte über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung zu entscheiden. Der Arbeitnehmer hatte sich auf dem Dienst-Notebook wissentlich Hacker-Software installiert. Durch diese Software hatte der Mitarbeiter die Möglichkeit, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder Passwörter anderer Rechner zu knacken.

Die Entscheidung

Die Richter haben die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung bestätigt. Bereits durch das Herunterladen der Hacker-Software auf seinen dienstlichen Laptop habe der Arbeitnehmer gegen das Urheberrecht verstoßen. Auch wenn noch nichts dergleichen eingetreten sei, so bestünde für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, interne Betriebsgeheimnisse mit der Software zu erlangen. Das muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen: Die Kündigung war rechtmäßig.

Fazit

Es ist erforderlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich klar sind über die Reichweiten der Nutzungsmöglichkeiten v…

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Themen: Kündigung , Arbeitgeber , Arbeitsplatz , Notebook , Arbeitnehmer , Laptops , Spyware , Private Nutzung , Laptop , Hacker Software , Schadsoftware , Fristlose Kündigung Laptop
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 14. April 2011 auf http://www.advisign.de/blog/.

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