Ihr Porträt im Internet - Wer hat die Rechte?
am 02.07.2008 von Handakte WebLAWg
Wer ein Porträtfoto anfertigen lässt, hat nach § 60 UrhG grundsätzlich das Recht, sich Vervielfältigungen oder Kopien anfertigen zu lassen und diese zu verbreiten. Eingeschränkt wird dieses Recht jedoch durch den Urheberrechtsschutz des Fotografen und zwar unabhängig davon, ob das Bild privat oder gewerblich genutzt wird.
Grundsätzlich ist jeder Fotograf, der eine Aufnahme anfertigt, deren Urheber. Er hat originär das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten.
Nach § 1 UrhG werden geistige und künstlerische Leistungen, wie etwa Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen geschützt, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also kreativ genug ist. Ist dies nicht der Fall, hat der Urheber keinen Anspruch auf …
Urheberrecht im Internet - Bearbeitungen
IT-Blawg / Die Frage nach der Zulässigkeit und Schutzrechtsfähigkeit von Bearbeitungen eines Werkes richtet sich nach §§ 2, 23 UrhG. § 3 UrhG: Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters s…
Fotorecht Spezial Teil 4: Urheberpersönlichkeitsrecht und Schranken
Law-Blog / Teil 3: Inhaber und Inhalt der Rechte gibt es hier. 2.1.5.2 Urheberpersönlichkeitsrecht Das Urheberrecht besteht aus viel mehr also nur Vorschriften und Berechtigungen zu Verwertung. Jeder Fotograf weiß, dass ein gelungenes Bild, in dessen Erste…
LG Köln: Virtuelle Welten - Auch im virtuellen Raum können urheberrechtliche Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind. Zum urheberrechtlichen Schutz einer virtuellen Darstellung des Kölner
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Auch im virtuellen Raum (hier: im Rahmen der Online-Plattform Second Life) können urheberrechtliche Werke entstehen, wenn diese dem Schutz einer der in § 2 UrhG genannten Werkarten zuzuordnen sind. 2. Allein der Umstand, dass die Erstellung…
Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die am 01.01.2008 in Kraft getretene Novellierung des Urherrechts (zweiter Korb) betrifft insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken. Der Aufklärungsbedarf ist groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der folgenden…
KG Berlin: Grass-Briefe - Zum urheberpersönlichkeitsrechtlichen Schutz eines - als berühmter Schriftsteller im Lichte der Öffentlichkeit stehenden - Verfassers gegen den nahezu vollständigen Abdruck bislang unveröffentlichter, persönlicher B
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Persönliche Briefe (hier: Alte Brief des deutschen Schriftstellers und Literatur-Nobelpreisträgers Günther Grass an einen ehemaligen Bundeswirtschaftminister) stellen grundsätzlich urheberrechtsschutzfähige Schriftwerke i.S. von § 2 Abs. 1…
BGH: Gedichtsliste I - Für den Schutz einer Sammlung als Datenbankwerk reicht es aus, dass diese in ihrer Struktur, die durch Auswahl oder Anordnung des Inhalts geschaffen worden ist, einen individuellen Charakter hat.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gegenstand des Schutzrechts an einem Datenbankwerk (hier: einer systematischen Gedichtstitelliste), einem Unterfall des Sammelwerkes (§ 4 Abs. 1 UrhG), ist die Struktur der Datenbank als persönliche geistige Schöpfung, die auch in der Auswa…
» § 1 UrhG Allgemeines
» § 2 UrhG Geschützte Werke
» § 60 UrhG Bildnisse
» Urheberrecht: Ihr Porträt im Internet - Wer hat die Rechte? - Knowledge Center - Compliance & Recht - computerwoche.de
Wer bei einem Fotografen ein Porträtfoto von sich anfertigen lässt, hat zwar grundsätzlich das Recht, dieses auch zu verbreiten. Allerdings wird dieses Recht eingeschränkt durch den Urheberr…
