IHK Kiel vs. ULD: “Großes Kino” beim Neujahrsempfang…

Gestern fand im Kieler Schloß der traditionelle Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kiel statt.

Das Thema Datenschutz nahm dabei naturgemäß keinen wesentlichen Platz in den Redebeiträgen der Veranstaltung ein.

Allerdings widmete sich IHK-Präsident Klaus-Hinrich Vater in seiner Ansprache ausführlich dem ULD bzw. dessen Leiter im Zusammenhang mit den aktuellen aufsichtsrechtlichen Aktivitäten der schleswig-holsteinischen Datenschutzbehörde:

„Dr. Thilo Weichert führt einen missionarischen Feldzug gegen Facebook und schickt sich an, der Don Quijote des Internet-Zeitalters zu werden. Dazu wollen wir erst einmal gar nichts weiter anmerken. [...]. Was aber nicht angehen kann, ist die Tatsache, dass Herr Dr. Weichert diesen Kampf auf dem Rücken der schleswig-holsteinischen Unternehmen führt. Diesen erheblichen Wettbewerbsnachteil können und wollen wir nicht akzeptieren. [...].

Klar ist, dass Internet-Innovationen zeitgemäße Gesetze benötigen. Aber bitte nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten und das ganze Internet verbieten. Das sind keine Phantasien von mir, denn der gute Mann hat bereits Google, Amazon und ebay auf seinem Zettel.

An die Politik sei die Frage erlaubt, wieso Herr Weichert über 44 Mitarbeiter verfügt, wie seiner Homepage zu entnehmen ist. Das sind deutlich mehr, als andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft für diese Aufgabe in Gänze abstellen. Soll von unserem kleinen Bundesland aus die Internet-Welt neu geordnet werden?

Wir werden jedenfalls nicht akzeptieren, dass Herr Dr. Weichert einen Keil zwischen die Wirtschaft und den Datenschutz treibt. Der Datenschutz ist für unsere Unternehmen von erheblichem Wert. Dazu gehören jedoch verlässliche Rahmenbedingungen und keine wie auch immer gearteten Alleingänge.“

Der so gescholtenene bewies Medienkompetenz und reagierte postwendend mit einer Pressemitteilung, die unmittelbar im Anschluß an die Vater-Rede noch während der Veranstaltung veröffentlicht wurde.

Seine Sicht der Dinge:

„Wenn von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben einer anderen öffentlichen Stelle als missionarischer Feldzug wahrgenommen wird, ist das verwunderlich, erst recht, wenn diese Wahrnehmung auf falschen Daten basiert. Das ULD schont die schleswig-holsteinischen Unternehmen bei der Klärung der Frage, dass Fanpages und „Gefällt mir“-Buttons von Facebook gegen den Datenschutz verstoßen. Dies wurde von uns schon mehrfach dargelegt. Dass sich die IHK dieser Klärung bisher verweigerte, muss nicht als wirtschaftsfreundliches Verhalten interpretiert werden.

Falsch ist, dass es bei mir einen Zettel gäbe, auf dem die Namen „Google, Amazon und ebay“ stehen. Richtig ist, dass sich das ULD intensiv mit Angeboten von Google, u. a…

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Themen: Web 2.0 , Datenschutz , Gesetzgebung , Google , Ebay , E-commerce , Persönlichkeitsrechte , Social Networks , Amazon , Ihk , Keil , Weichert , Wirtschaft
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 13. Januar 2012 auf http://blawg.legalit.de.

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