Ignoranz + Geldverschwendung

Dem Mandanten wird Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Nach Aktenlage ist die Beweislage dünn, also entsprechende Schutzschrift an die StA:

Die angeblich tatrelevanten Spuren an dem PKW des Mandanten sind Altschäden, hierfür steht Zeugenbeweis zur Verfügung, im Übrigen ist bei einer (unterstellten) leichten seitliche Berührung im Vorbeifahren die taktile Wahrnehmbarkeit eher nicht nachweisbar, also zumindest kein Vorsatz.

Unsere StA ficht das (wie fast immer) überhaupt nicht an, sie erhebt die übliche aus Textbausteinen zusammengebastelte Anklage. Das Gericht übersendet diese zur Stellungnahme. Daraufhin nochmals ausführliches Schreiben, u.a.: Fragwürdige Zeugenaussage, Beweis für Altschäden an dem PKW des Mandanten, angeblich geschädigter PKW knapp 16 Jahre alt und ohnehin voller Schrammen, mangelnde Kompatibilität der (angeblichen) Anstoßstellen etc. pp. und jedenfalls kein Vorsatz nachweisbar.

Auch das Gericht zeigt sich ungerührt und erlässt Eröffnungsbeschluss. Die Hauptverhandlung dauert dann nur knapp eine halbe Stunde, bis auch dem letzten klar ist, dass die Anklage nicht zu halten ist. Der Staatsanwalt murmelt schon etwas von Freispruch, das Gericht ziert sich etwas, im Ergebnis Einstellung des Verfahrens gem. § 153 StPO auf Kosten der Staatskasse, d.h. allein knapp 900.- Teuro Verteidigerhonorar.

Nicht, dass ich nicht gerne Geld verdiene, aber können wir uns angesichts doch ach so klammer öffentlicher Kassen derartige Geldverschwendung leisten? (Inwieweit hier weitere Fehlleistungen u.a. der angeblich objektivsten Behörde der Welt zu beklagen sind, lasse ich bewusst einmal offen).

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Themen: Unerlaubtes Entfernen

Erschienen 22. Oktober 2009 auf http://ra-melchior.blog.de.

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