IFG: Sozialhilfeverein will interne Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit

Der Wuppertaler Sozialhilfe- und Erwerbslosenverein Tacheles hat die Bundesagentur für Arbeit beim Sozialgericht Düsseldorf auf die Herausgabe von internen Durchführungshinweisen und Handlungsempfehlungen zum Arbeitslosengeld nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verklagt. Bereits im Januar 2006 hatte die Interessenvereinigung einen Antrag gestellt, dem letztlich nicht nachgekommen wurde. Konkret geht es u…

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Themen: Sgb II , Sgb Iii , Wuppertaler Sozialhilfeverein

Erschienen 20. April 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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