Identifizierende Bildberichterstattung

Ohne eine Einwilligung des Abgebildeten gemäß § 22 KUG dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte veröffentlicht werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG).

Bei der Verhaftung einer Person handelt es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis. Denn auch Straftaten - und die mit deren Verfolgung im Zusammenhang stehenden Maßnahmen - gehören zum Zeitgeschehen, dessen Vermittlung Aufgabe der Presse ist (vgl. BverfGE 35, 202/230 ff. - Lebach; NJW 2006, 599/600 f.; KG Berlin, NJW 2004, 3637). Straftäter sind jedenfalls dann als relative Personen de…

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Themen: Rechtsprechung , Njw , KG Berlin , Vermittlung , Kug

Erschienen 5. Februar 2007 auf http://log.handakte.de/.

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