Idealmaße: 1,75 m / 1 m / 0,46 m

Das muss für einen Dienstspind ausreichen, entschied das LAG Frankfurt/Main (Urteil vom 31.Mai 2011 - !9 Sa 1753/10). Ein Ordnungspolizist in einer nordhessischen Stadt war der Auffassung, seine Dienstkleidung, bestehend aus sechs Diensthosen, einem kurzärmeligen und einem langärmeligen Hemd, einem Rollkragenpullover, einem Pullover mit V-Ausschnitt, einer Strickjacke, einer Schirmmütze, einem Blouson, einem Parka, einer Lederjacke, Schal und Handschuhe sowie einer Warnjacke und Warnweste, passe da nicht rein. Daher verlangte er von der beklagten Stadt, hm einen Spind mit den Maßen 2 m Höhe, 1,5 m Breite und 0,46 m Tiefe zur Verfügung zu stellen, um seine gesamte Dienstkleidung unterbringen zu können. Hilfsweise solle die beklagte Stadt ihm 30,00 Euro pro Monat als Aufwendungsersatz für die private Aufbewahrung der Dienstkleidung zahlen. Das Aufhängen von Teilen seiner Dienstkleidung an e…

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Erschienen 12. September 2011 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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juris - Wie groß muss ein Dienstspind sein?