Ich weiß, welche Seiten du besucht hast, oder wie man in Polen das Internet schneller macht

Dazu ist natürlich auch ein entsprechendes Gesetz erforderlich, schließlich soll ja nichts dem Zufall überlassen werden. Das polnische Ministerium für Verwaltung und Digitalisierung hat einen neuen Entwurf des Gesetzes über das Telekommunikationsrecht vorbereitet. Der Entwurf soll dafür sorgen, dass die Internetprovider tatsächlich die Internet-Geschwindigkeit zur Verfügung stellen, welche der Nutzer bestellt und bezahlt hat. Alles schön und gut, gäbe es die Schattenseiten dieses Vorhabens nicht. Denn wie prüft man eine Beschwerde des Kunden, wenn dieser nach Wochen behauptet, dass das Internet zu langsam war? Nun ja, ganz einfach, man speichert einfach alle Internet-Adressen, die der Kunde während der letzten 12 Monate besucht hat. Liegt dann eine Reklamationsbeschwerde vor, so kann der Provider nachschauen, ob sie tatsächlich berechtigt ist. Theoretisch sollen diese Daten nur für die Bearbeitung eventueller Reklamation aufbewahrt werden, aber – wenn man sich schon die Mühe machte, …

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Themen: Polen , Rechtsberatung , Gutachten , Ebooks , Ministerium , Zufall , Polnisches Recht

Erschienen 21. Februar 2012 auf http://www.polnisches-recht.eu/.

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