Ich surfe, also bin ich … ein Provider?

Mit großen Schlagzeilen verkündeten das Bundeskriminalamt und die großen nationalen Internetprovider, dass sie zukünftig Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt über eine tagesaktuelle Liste sperren wollten. In der kommenden Woche will die Bundesregierung über gesetzliche Regelungen zur Sperrpflicht beraten. Ein mögliches Gesetz könnte weitaus weitreichendere Folgen auch für private Nutzer haben, als derzeit noch absehbar ist.

In der Diskussion ist nämlich eine so genannte Ermächtigungsnorm, mit der Provider zur Anwendung der Sperrliste angehalten werden könnten. Hat die Öffentlichkeit dabei zunächst die großen Provider wie T-Online oder Arcor vor Augen, könnten dann möglicherweise auch alle kleinen Provider betroffen sein. Die Technik unterscheidet dabei zwischen Access-Providern (Zugangsanbietern), Host-Providern (Speicherplatzanbietern) und Content-Providern (Inhalteanbietern). Da die Inhalteanbieter der kinderpornografischen Angebote häufig genug im Ausl…

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Themen: Internet
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 20. April 2009 auf http://log.handakte.de/.

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