Ich schreibe mal was (§ 42 ZPO)

Ich habe hier eine Sache liegen, da habe ich seit 9 Monaten nichts vom Gericht gehört. Sachstandsanfragen bleiben unbeantwortet und wenn ich anrufe und wissen will, woran es hakt, erklärt mir die Person am Telefon, ich soll es später nochmal versuchen. Nicht so heute. Ich erkläre der Dame auf der Geschäftsstelle, dass meine Sachstandsanfragen ins Leere gehen und ich nun mal wissen will, was los ist. Es ist nicht lustig, der Mandantschaft erklären zu müssen, dass man vom Gericht ignoriert wird. Statt mir zu erklären, ich solle später nochmal anrufen, geht die Dame los und holt die Akte. Hurra! Und dann das: Sie: "Ach ja, die Frau [Name der Richterin]!" Ich: "???" Sie: "Ja, die hat die Akte weg gelegt." Ich: "Wie, weg gelegt?" Sie: "Ömm..." Ich: "Statt ein Urteil zu schreiben... weg gelegt?" Sie: "Ja, könnten Sie da mal was schreiben?" Ich: "Kann ich machen, ja." Einen Ablehnungsantrag könnte ich schreiben.

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Themen: Zpo , § 42 ZPO

Erschienen 15. Mai 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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