Die Webseiten des Landes Niedersachsen sperren Anonymisierungsdienste aus
Internet-Law | 20. Juni 2011 — Die Webserver des Landes Niedersachsen sperren laut einer Heise-Meldung Anonymisierungsdienste aus. Der technische Dienstle…
Die Diskussion wurde bis vor kurzem in eher spezialisierten Zirkeln der Netzgemeinde geführt – jetzt ist sie im Mainstream der „Netzwelt“ auf Spiegel Online angekommen: Unter dem Titel „Klarnamenzwang im Internet“ wird dort über den Kampf zwischen Befürwortern und Gegnern der anonymen oder pseudonymen Internetnutzung berichtet. Vor allem Google+ und Facebook sind dagegen, weil sich angeblich nur auf diese Weise Spam und gefälschte Profile bekämpfen lassen. Als Anwältin der freien (und mithin auch pseudonymen) Webnutzung tritt Flickr-Mitgründerin Caterina Fake (sic!) auf, die in ihrem Blog vehement für die Wahlfreiheit zwischen offenem und halboffenem Visier eintritt.
Dem schließen wir uns gerne an – aus deutscher Sicht sogar auf gesetzlicher Grundlage.
Denn § 13 Abs. 6 des Telemediengesetzes (TMG) – eine der „Internet-Datenschutzvorschriften“ – sieht seit jeher vor, dass Anbieter von Telemedien deren Nutzung und Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen haben, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Auf diese Vorschrift hatten u.a. der Kollege Stadler in seiner Reaktion auf die politische Forderung nach einem „Vermummungsverbot im Internet“ und De legibus im Zusammenhang mit der gerichtlichen Feststellung sog. „Schwarzsurfens“ hingewiesen.
Zu Recht – denn die Bestimmung konkretisiert lediglich den im allgemeinen Datenschutzrecht verankerten Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung, § 3a BDSG. Ein grenzenloses Recht auf Ano- oder Pseudonymität ergibt sich hieraus allerdings nicht – insbesondere ist ein Diensteanbeiter nicht verpflichtet, einen Vertrag oder eine Registrierung mit anonymen oder pseudonymen Nutzern zu begründen; so genannte Bestandsdaten (§ 14 Abs. 1 TMG) dürften wohl, sofern erforderlich, in jedem Fall den Klarnamen des Nutzers umfassen. Hiervon zu unterscheiden sind allerdings die Nutzungsdaten (§ 15 Abs. 1 TMG) – also etwa auch der Nick- oder Screenname in Foren und sozialen Netzwerke…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. Juli 2011 auf http://www.cmshs-bloggt.de.
Internet-Law | 20. Juni 2011 — Die Webserver des Landes Niedersachsen sperren laut einer Heise-Meldung Anonymisierungsdienste aus. Der technische Dienstle…
Jura-mit-Sauce | 5. Dezember 2010 — Interessant ist, dass der Beck-Verlag die Nutzung seiner Comunity-Plattform „beck-community“ nicht unter einem Pseudonym erlaub…
Internet-Law | 17. Juli 2011 — Google+ hat nunmehr mehrfach die Profile solcher Nutzer gesperrt, die sich nicht mit ihrem tatsächlichen bürgerlichen Namen ang…
Dr. Behrmann & Härtel | 30. Juni 2008 — Web 2.0 Netzwerke sind weiterhin voll im Trend und gehören in sämtlichen Erscheinungsformen zu den Großen im Internetbusiness. …
Die herrschende Meinung | 28. Juli 2008 — Der datenschutzgerechten Gestaltung sozialer Netzwerke im Internet kommt eine zentrale Bedeutung zu. Die Aufsichtsbehörden rufen i…
SCHWENKE & DRAMBURG | 9. August 2011 — Derzeit wird das Netz über ein Recht auf Pseudonyme diskutiert. Ausgelöst wurde der Streit durch den Bundesinnenminister Fr…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 29. März 2008 — Im vergangenen Jahr hat ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte dazu beigetragen, dass die Verwendung von Internet-Statistik-T…
Datenschutzbeauftragter Online | 9. November 2008 — Ich wurde von einer Freundin darauf hingewiesen: Playmobil.de zeigt, wie man Kunden besonders gut behandelt - wer den Online-Sh…
Web 2.0 & Recht | 17. Oktober 2011 — Ende letzter Woche rumorte eine Geschichte um die Facebook Fanpage von Weleda durch Teile der deutschsprachigen Internetlandschaft…
Datenschutzticker.de | 29. September 2011 — Google sorgte jüngst mit seinem Facebook-Konkurrenten Google+ für ein starkes mediales Echo, als einige Profile gelöscht wurden…
Mächtige Interessengruppen drängen auf einen Klarnamenzwang im Web: Laut Google+ und Facebook helfen nur echte Namen gegen Spammer, Spinner und Kriminelle. Dem widerspricht Flickr-Mitgründerin Caterina Fake: Für viele Menschen ermöglichen Pseudonyme im Web erst eine wirklich freie Nutzung.