Ich sage Dir nicht, wer ich wirklich bin! Zum Recht auf Pseudonymität im Internet

Die Diskussion wurde bis vor kurzem in eher spezialisierten Zirkeln der Netzgemeinde geführt – jetzt ist sie im Mainstream der „Netzwelt“ auf Spiegel Online angekommen: Unter dem Titel „Klarnamenzwang im Internet“ wird dort über den Kampf zwischen Befürwortern und Gegnern der anonymen oder pseudonymen Internetnutzung berichtet. Vor allem Google+ und Facebook sind dagegen, weil sich angeblich nur auf diese Weise Spam und gefälschte Profile bekämpfen lassen. Als Anwältin der freien (und mithin auch pseudonymen) Webnutzung tritt Flickr-Mitgründerin Caterina Fake (sic!) auf, die in ihrem Blog vehement für die Wahlfreiheit zwischen offenem und halboffenem Visier eintritt.

Dem schließen wir uns gerne an – aus deutscher Sicht sogar auf gesetzlicher Grundlage.

Denn § 13 Abs. 6 des Telemediengesetzes (TMG) – eine der „Internet-Datenschutzvorschriften“ – sieht seit jeher vor, dass Anbieter von Telemedien deren Nutzung und Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen haben, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Auf diese Vorschrift hatten u.a. der Kollege Stadler in seiner Reaktion auf die politische Forderung nach einem „Vermummungsverbot im Internet“ und De legibus im Zusammenhang mit der gerichtlichen Feststellung sog. „Schwarzsurfens“ hingewiesen.

Zu Recht – denn die Bestimmung konkretisiert lediglich den im allgemeinen Datenschutzrecht verankerten Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung, § 3a BDSG. Ein grenzenloses Recht auf Ano- oder Pseudonymität ergibt sich hieraus allerdings nicht – insbesondere ist ein Diensteanbeiter nicht verpflichtet, einen Vertrag oder eine Registrierung mit anonymen oder pseudonymen Nutzern zu begründen; so genannte Bestandsdaten (§ 14 Abs. 1 TMG) dürften wohl, sofern erforderlich, in jedem Fall den Klarnamen des Nutzers umfassen. Hiervon zu unterscheiden sind allerdings die Nutzungsdaten (§ 15 Abs. 1 TMG) – also etwa auch der Nick- oder Screenname in Foren und sozialen Netzwerke…

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Themen: Web 2.0 , Datenschutz , Google , Spiegel Online , Pseudonym , Sage , Flickr , Anonymisierung , Datensparsamkeit , Social Media , Technology, Media & Telecoms (tmt) , Klarnamen , Pseudonymisierung
Rechtsgebiet: Onlinerecht

Erschienen 29. Juli 2011 auf http://www.cmshs-bloggt.de.

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