Ich will meinen Soli zurück haben!

Post vom Finanzamt: “Da Sie Empfangsbevollmächtigter sind, erhalten Sie das Schreiben des Steuerpflichtigen in Kopie übersandt…”

Der Steuerpflichtige schrieb:

“Hiermit lege ich Einspruch gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlages ein. Wie ein Finanzgericht festgestellt hat, ist er verfassungswidrig. Wenn man den Soli dauernd bezahlen muss, ist er keine richtige Steuer mehr. Wenn das Oberfinanzgericht das bestätigt, will ich meinen Soli von Ihnen zurück haben.”

Das Finanzamt schrieb noch in seinem Brief:

“Wir haben das Schreiben vorerst nicht als Einspruch gewertet.

1. Innerhalb einer möglichen Rechtsbehelfsfrist wurde kein Steuerbescheid erlassen, gegen den sich der Einspruch richten könnte.

2. Für Ihren Mandant, den Steuerpflichtigen, lauten die Steuerfestsetzungen seit 2002 auf 0,00 EUR Einkommensteuer. Demzufolge wurde auch kein Soli festgeset…

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Themen: Finanzamt

Erschienen 12. Januar 2010 auf http://www.r-tape.de.

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