Zur Beantragung einer Terminsverlegung wegen Urlaubs
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Der Verhandlungstermin kurz vor Weihnachten kommt mir ungelegen. Da bin ich nämlich im Urlaub. Normalerweise ist das kein Problem für einen Verteidiger. Ich teile dem Gericht mit, von wann bis wann ich Ferien mache, dass ich ziemlich weit weg fahre und deshalb dankbar wäre, wenn der Termin verlegt wird.
Meist schreibe ich auch gleich dazu, wie es einige Wochen vor und nach den Ferien mit meiner Zeit an dem betreffenden Wochentag bestellt ist, für den ich eingeladen wurde. (Richter verhandeln meist immer an festgelegten Wochentagen.) So hat der Richter die Möglichkeit, schon mal einen anderen Termin auszugucken. Und zwar ohne das Risiko, dass ich dann ausgerechnet an diesem Tag schon woanders arbeiten muss und wieder einen Verlegungsantrag einreiche.
Richter zeigen sich hier immer verständnisvoll . Auch, weil es eigentlich nichts bringt, über so einen Verlegungsantrag zu streiten. Denn Urlaub des Verteidigers ist, jedenfalls in sozialdäquatem Umfang, ein anerkannter Vertagungsgrund.
Nun erreicht mich folgendes Schreiben des betreffenden Gerichts:
… wird Ihnen mitgeteilt, dass ohne Vorlage von Urlaubsbelegen der Termin nicht verlegt wird.
Diese doch recht harsche Reaktion kommt ohne eine Begründung daher. Habe ich den Richter schon mal angeschwindelt? Misstraut er nur? Oder grundsätzlich allen Rechtsanwälten? Überdies frage ich mich, was wäre, wenn ich kein E-Ticket für einen Fernflug hätte (hoffentlich werden Internetausdrucke akzeptiert). Muss ich eine eidesstattliche Versicherung vorlegen, wenn ich zu Hause Urlaub mache? Oder einfach mal so drauf los fahre, ohne Buchung? So was soll es ja geben…
Ich könnte kuschen und den Buchungsbeleg übersenden. Aber so ganz ohne nachvollziehbaren Grund bin ich dazu nicht bereit. Ich habe deshalb zunächst folgendes geantwortet:
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso das Gericht meinen Angaben misstraut und Belege verlangt.…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Oktober 2011 auf http://www.lawblog.de.
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