Ich habe den Fahrpreis nicht bezahlt und bin Schwarzfahrer
Weil sie das Fahren ohne Ticket auf ihrem T-Shirt angekündigt hat, will eine 19-jährige Schülerin nicht wegen Leistungserschleichung verurteilt werden. Die hannoverschen Verkehrsbetriebe haben dafür wenig Verständnis
"Rechtlicher Hinweis: Ich habe den Fahrpreis nicht bezahlt und bin deshalb Schwarzfahrer": So oder ähnlich lautet der Aufdruck auf Shirts, Jacken und Kappen, die in "Sirins Schwarzfahrer-Shop" online vertrieben werden. Das Tragen dieser Kleidungsstücke durch die 19-jährige Schülerin beschäftigt derzeit das Amtsgericht in Hannover. Dort wird Sirin F. wegen des Erschleichens von Leistungen beschuldigt: 16-mal bereits ist sie beim Schwarzfahren erwischt worden und hat dafür schon um die 500 Euro Strafe gezahlt.
"Es steht eben nicht im Strafgesetzbuch: 'Wer schwarz fährt, wird bestraft'", sagt Sirins Anwalt. Verboten sei nur das "Erschleichen" einer Busfahrt. "Meine Mandantin hat nicht heimlich gehandelt", sagt der Rechtsanwalt, der gute Chancen für Sirin F. sieht: Der …
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