Ein OLG ist keine Wahrheitskommission
Terrorismus in Deutschland | 8. März 2011 — Am Donnerstag geht die Vernehmung früherer RAF-Mitglieder im Buback-Prozess gegen Verena Becker weiter. Doch alles spricht dafü…
Es waren zwei ruhige Tage im Buback-Prozess gegen Verena Becker. Das lag vor allem an der Zeugin Silke Maier-Witt. Sie bemühte sich, alle Fragen zu beantworten, erzählt flüssig und machte einen zwar nachdenklichen, aber sehr reflektierten Eindruck. Sie empfinde Scham für ihre damaligen Taten, hat sie früher einmal gesagt. Heute sagte sie im Rückblick: „Ich verurteile, was wir damals gemacht haben“ und dass sie nicht verstehe, warum die, die etwas wissen, es nicht sagen. Und damit meinte sie ausdrücklich auch Verena Becker. Doch eigene Erkenntnisse über die Zusammensetzung des Mordkommandos habe sie nicht. Nur Zweifel an einer Beteiligung von Knut Folkerts.
Silke Maier-Witt erzählte, wie sie just am Todestag von Siegfried Buback in die RAF aufgenommen wurde. Sie sei in einen Wienerwald in Amsterdam bestellt worden. Dort habe sie Brigitte Mohnhaupt und Sieglinde Hofmann getroffen. Beide hätten mit ihr über die Gruppe gesprochen, hätten dabei aber angespannt und abgelenkt gewirkt. Gegen Mittag sei das Gespräch von den beiden Frauen unterbrochen worden. Sie hätten noch etwas zu erledigen, man solle sich später wieder in einem anderen Wienerwald in Amsterdam treffen.
Als Silke Maier-Witt dann zu diesem zweiten Treffen am Gründonnerstag 1977 kam, erfuhr sie vom Anschlag auf den Generalbundesanwalt und bekam das Angebot, eine „Illegale“– also Mitglied der RAF zu werden. Sie sagte gleich zu, völlig unvorbereitet habe sie das Angebot nicht getroffen. Dann sei sie in die Wohnung der Gruppe in Amsterdam gebracht worden. Soweit die bislang bekannt und wohl auch unstrittige Aussage von Silke Maier-Witt. Doch nun wird es kompliziert – und die Erinnerung der Zeugin ist unklar:
Sicher ist sie, dass sie gleich nach der Aufnahme in die RAF von Peter-Jürgen Boock eine Waffe bekommen und eine – von ihr als „abstoßend empfundene – Einweisung in Waffe und Munition erhalten haben will. Sicher ist sie außerdem, dass sie einen Auftrag bekam, Dinge in Deutschland zu erledigen und sodann nach Amsterdam zurückzukehren. Dabei hätten sie ihr späterer Lebensgefährte Rolf Heißler und Knut Folkerts mit dem Auto hinter der grünen Grenze abgeholt. Auch das erinnere sie sehr genau, weil sie an eine Tankstelle eine Polizeikontrolle befürchtet hätten.
Diese Abholung durch Folkerts und Heißler war bislang von ihr als Indiz dafür gewertet worden, Folkerts habe nicht am Vormittag in Karlsruhe und am Abend in Amsterdam sein können. Gestern und heute musste Maier-Witt aber einräumen, dass es „nicht logisch“ sei, dass sie am ersten Abend (also am 07.04.1977) in der Wohnung in Amsterdam gewesen sein können und „zwischendrin“ (also nach dem Gespräch im zweiten Wienerwald) kurz in Deutschland war. „Aus heutiger Sicht sieht es so aus, dass es nicht sein kann“, so Maier-Witt. Also sei die Abholung durch Folkerts vielleicht doch nicht am Tattag gewesen, sondern später.
Allerdings ……
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. Februar 2011 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.
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