ePass ab 1.11.2005
IT-Blawg | 31. Oktober 2005 — Die Bundesrepublik Deutschland führt am 1. November 2005 als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten den elektronischen Reisepass (…
Als erster Staat in Europa hat die Bundesrepublik jetzt damit begonnen, Echtdaten für die Kontrolle der Chipsignatur im elektronischen Reisepass (ePass) in das ICAO Public Key Directory einzustellen. Bei der ICAO handelt es sich um die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation der Vereinten Nationen. Die ICAO hat das Public Key Directory Anfang 2007 in Betrieb genommen. Das Public Key Directory ist ein weltweiter elektronischer Verzeichnisdienst für Zertifikate, die die Überprüfung der Echtheit und Unverfälschtheit des Chips in elektronischen Reisepässen bei Grenzkontrollen und anderen hoheitlichen Überprüfungen im Inland erleichtern sollen. Die technischen Arbeiten zur Anbindung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an das PKD wurden nunmehr abgeschlossen, so dass mit dem Laden der Echtdaten in das PKD begonnen werden konnte. Der in Deutschland seit dem 1. November 2007 ausgestellte elektronische Reisepass enthält einen kontaktlosen Chip, auf dem die biografischen Daten der Passdatenseite wie beispielsweise Name, Vorname, sowie das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert sind. Der Chip ist mit einer elektronischen Signatur gegen Verfälschung der gespeicherten Daten geschützt. Daneben ist es möglich festzustellen, ob der Chip illegal gegen eine Komplettfälschung ersetzt wurde. Ohne die Mitwirkung des Inhabers können, wie das Bundesinnenministerium beteuert, die biografischen Daten und das Lichtbild nicht ausgelesen werden ("Basic Access Control"). Das Auslesen der Fingerabdrücke ist nur möglich, wenn der auslesenden Stelle, etwa der Grenzkontrolle, dazu im Vorfeld eine ausdrückliche Genehmigung der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde ("Extended Access Control"). Mit den im PKD eingestell…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Juli 2009 auf http://www.rechtslupe.de.
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