ED-IFRS for SMEs
Blickpunkt Recht & Steuern | 19. Februar 2007 — Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf eines Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroß…
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute den Entwurf eines Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen (Exposure Draft of a proposed IFRS for Small and Medium-sized Entities, ED-IFRS for SMEs) mit der Aufforderung zur Stellungnahme bis zum 1. Oktober 2007 veröffentlicht. Mit diesem Entwurf soll den kleinen und mittelgroßen Unternehmen ein im Vergleich zu den bestehenden IFRS (full IFRSs) vereinfachter, eigenständiger Rechnungslegungsstandard bereitgestellt werden. Der Standardentwurf umfasst 254 Seiten und enthält neben Vorwort, Glossar und Überleitungstabelle insgesamt 38 Einzelabschnitte, in denen die Rechnungslegungsfragen thematisch angeordnet geregelt werden.
Der Entwurf des IASB sieht vor, dass nur Unternehmen den IFRS for SMEs anwenden können, die der Öffentlichkeit gegenüber nicht rechenschaftspflichtig (no public accountability) sind, jedoch Jahresabschlüsse für externe Adressaten erstellen müssen (general purpose financial statements for external users). Damit sind kapitalmarktorientierte Unternehmen und Unternehmen, die treuhänderisch Vermögen verwalten (z.B. Banken oder Versicherungen) vom Anwenderkreis ausgenommen. Den konkreten Anwenderkreis legen jeweils die nationalen Gesetzgeber fest.
Der ED-IFRS for SMEs basiert auf dem bestehenden Rahmenkonzept des IASB. Veränderungen gegenüber den full IFRS ergeben sich insbesondere dadurch, dass:
Themen im IFRS for SMEs nicht geregelt werden, da sie für SMEs von geringer Relevanz sind (für diese Themen wird auf full IFRS verwiesen, falls sie – in Ausnahmefällen – für SMEs relevant sein sollten, z.B. Segment- oder Zwischenberichterstattung), zwar alle Wahlrechte aus den full IFRS grundsätzlich zur Verfügung stehen, jedoch nur eingeschränkt im ED-IFRS for SMEs dargestellt werden (die übrigen Wahlrecht können über einen Verweis auf full IFRS in Anspruch genommen werden), zusätzliche Wahlrechte eingeräumt werden (z.B. Erfassung von intern erstellten immateriellen Vermögenswerten als Aufwand), einige Ansatz- und Bewertungsvorschriften modifiziert (z.B. Bewertung von Finanzinstrumenten) und Anhangangaben reduziert wurden.Eine grundsätzliche Pflicht, auf die full IFRS zurückzugreifen, besteht nicht (kein sog. mandatory fallback). Sofern Regelungslücken auftreten, sollen SMEs zunächst vergleichbare Abschnitte innerhalb des IFRS for SMEs und dann ggf. die in Abschnitt 2 definierten Konzepte und Bilanzierungsgrundsätze heranziehen. Die Berücksichtigung der full IFRS – ebenso wie vergleichbare Rechnungslegungsnormen (z.B. US GAAP) – steht den Unternehmen darüber hinaus frei.
Neben dem Standardentwurf wurden die Grundlage für die Schlussfolgerungen (basis for conclusion) und die Leitlinien zur Anwendung (implementation guidance) veröffentlicht. Letztere enthalten einen Beispielabschluss und eine Checkliste mit sämtlichen Anhangangaben des ED-IFRS for SMEs. …
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