iA bei Kündigung: Nur ein Esel kündigt “im Auftrag”
am 05.02.2007 von JuracityBlogdenn eine Kündigung, die mit “i.A.”, also “im Auftrag” unterschrieben ist, entspricht nicht dem gesetzlichen Schriftformgebot bei Kündigungen (§ 623 BGB). “Im Auftrag”, so das Arbeitsgericht Hamburg nach einer Mitteilung von Arbeitsrecht.de, unterschreibt nur jemand, der nicht befugt ist, …
Betriebsbedingte Kündigung (hier: RSprÄ)
Handakte WebLAWg / Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht allen Arbeitnehmern, sondern nur einem Teil der Belegschaft, so muss er eine Auswahl treffen. Bei der Auswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern muss er nach dem Gesetz soziale Gesichtspunkte,…
Mündliche Kündigung gilt nicht
Rechtblog / Also nochmal eine Kündigung im Arbeitsrecht bedarf der Schriftform. So nun das BAG am 09.01.2006. Gefunden habe ich diese Mitteilung bei Handakte WebLAWg dort wird wie folgt berichtet: Die Berufung auf den Mangel der gesetzlichen Schriftform -…
Kündigung i.A. unwirksam
LawBlog / Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung bekommen hat, sollte immer erst mal kühlen Kopf bewahren und mit einem Experten darüber sprechen (wobei ich hier keine Werbung für Rechtsanwälte machen will). Schon aus formalen Gründen kann die Kündigu…
Altersgruppen und Kündigung :: Urteil des Arbeitsgericht Osnabrück vom 05.02.2007 im Volltext
JuracityBlog / Liebes Handelsblatt, her mit dem Urteil (Arbeitsgericht Osnabrück vom 05.02.2007 - 3 Ca 606/06) und Schluss mit der Geheimniskrämerei (unten als Volltext zum Download): Arbeitsgericht Osnabrück vom 05.02.2007 – 3 Ca 721/06 (Massenv…
Kündigung auch als Kopie wirksam
JuracityBlog / Auch eine Kopie eines Kündigungsschreibens soll wirksam sein, das scheinen Meldungen über ein Urteil des Arbeitsgericht Hamburg (ArbG Hamburg, Urteil vom 10.06.2008 - Aktenzeichen 21 Ca 563/07) nahezulegen. Richtig daran ist, dass ein Doppe…
Schriftform bei der Kündigung: Kürzel der Unterschrift reicht nicht
JuracityBlog / so das Arbeitsgericht Hanau (Urteil vom 04.04.2007 - 1 Ca 470/06) nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom heutigen Tage. Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Erich Pipa, hatte eine Kündigung eines Mitarbeiters aus der Führungseta…
Mobbing: Kein Schadensersatz gegen Kollegen bei Eigenkündigung
JuracityBlog / Kündigt ein Arbeitnehmer selbst, weil er von Kollegen tätlich angegriffen und von einem Personalverantwortlichen als “Schauspieler”, “Simulant” und schlimmers beschimpft und zur Rücknahme einer Strafanzeige ge…
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» BGB - Einzelnorm
» arbeitsrecht.de - Unterschrift mit Zusatz "i.A." reicht fr Kndigung nicht aus (27 Ca 21/06)
Eine mit dem Zusatz i.A. unterschriebene Kündigung ist formunwirksam, weil sie nicht vom Aussteller unterschrieben wurde. Eine Unterschrift mit diesem Zusatz wahrt nicht das Schriftformerfordernis."i.A." unterschriebene Kündigung …
