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Hype im Internet: Der Kannibale von Rotenburg

am 18.01.2006 von http://www.strafblog.de

Im Weblog der WELT lese ich unter der Überschrift Exklusive Kannibalen-Links, dass sich bei Google ein schier unerschöpfliches Reservoir von Treffern zum Thema Armin Meiwes, dem Kannibalen von Rotenburg, finde. Unter dem Stichwort Kannibalismus strafbar habe der Autor ein zweifelhaftes Linkangebot gefunden, welches auf Forendiskussionen verweise, die nicht gerade von Sachkenntnis zeugten. In diversen, sich ähnelnden Medienartikeln heiße es wiederum sinngemäß, daß die Juristen in Deutschland sich mit der Frage der Strafbarkeit von Menschenfresserei nicht so auskennen würden. Google habe sogar eine Seite im Hiblick auf gesetzliche Forderungen ... nach lokalem Recht aus der Trefferliste entfernt.

Ich gestehe beschämt, dass ich auch nur über beschränkte Rechtskenntnisse und kaum praktische Erfahrungen bezüglich des menschlischen Kannibalismus verfüge. Obwohl ich manch hübsches Mädel wirklich zum Anbeißen finde, es dann aber zumeist doch nicht tue. Wohl, weil ich die Rechtsfolgen nicht überschauen kann ... Aber das ist vielleicht auch gar nicht mit dem obigen Fall vergleichbar und wird dem Ernst des Themas überhaupt nicht gerecht. Ich denke, ich mache besser Schluss, bevor Google mich auch aus der Trefferliste entfernt.

Autor: RA Rainer Pohlen




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Kannibale von Rotenburg

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Handakte WebLAWg / Sieg für den “Kannibalen” von Rotenburg. Das Berliner Landgericht billigte ihm einen Schutz seiner Persönlichkeit ein. Der Seeliger Verlag darf deshalb einzelne Fotos und Passagen aus dem Intimleben des “Kannibalen” nicht ve…

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