Hundesteuer – Haltung ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen

Der VGH Mannheim hatte sich in seinem Urteil vom 16.12.2002 (Az: 2 S 2113/00) mit der Frage zu beschäftigen, wann ein Hund ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen gehalten wird. Im vorliegenden Sachverhalt war in der Hundesteuersatzung ein entsprechender Ausnahmetatbestand enthalten. Der Hund wurde auf dem Gut des Klägers gehalten, der im Außenbereich lag. Der Kläger bewirtschaftete einen landwirtschaftlichen Betrieb mit circa 200 ha, auf dem circa 2500 Hühner und 20 Schafe gehalten wurden.

Streitig war im vorliegenden Fall, ob der Hund ausschließlich der Einnahmeerzielung diente. Das Gericht führte aus, dass das erzielen von Einnahmen voraussetzt, dass der Hund beruflich oder gewerblich genutzt wird, das heißt sein Halten zu beruflichen oder gewerblichen bzw. erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient. Fraglich war, wie die Ausschließlichkeit im Sinne der Hundesteuersatzung zu definieren ist. Insbesondere war zu berücksichtigen, ob ein Halten des Hundes zu privaten Zwecken zu berücksichtigen ist. In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass sämtliche Umstände zu berücksichtigen sind (auch persönliche), soweit sie sich als objektivierbar erweisen und sich in einer äußerlich feststellbaren Art und Weise der Hundehaltung zeigen. So könne durchaus für die Zuordnung zum persönlichen Lebensbereich von Bedeutung sein, dass ein Hund im Wohnhaus gehalten wird, für die Kinder einer Familie angeschafft worden ist oder ersichtlich anderen Zwecken dient, zum Beispiel für die Jagd oder für den Personenschutz. Eine derartige private Nutzung sei aber bei der Frage, ob es um eine Hundehaltung ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen geht, jedenfalls dann nicht zulasten des Betroffenen als ausschlaggebend zu behandeln, wenn die Möglichkeit der privaten Nutzung von völlig untergeordneter Bedeutung gegenüber einem ganz überwiegenden betrieblichen Zweck ist. Von einer solchen lediglich völlig am Rande liegenden Bedeutung könne a…

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Themen: Mannheim , Schafe , Private Nutzung , Jagd , Hundesteuer , Ausnahme , Außenbereich , Befreiung

Erschienen 8. April 2010 auf http://hunde-gesetz.de.

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