Hundegesetz in Hamburg - neu ab 1.4.2006
am 20.01.2006 von http://rafranke.blogspot.com
Das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz) wurde am 19.01.2006 im Hamburger Parlament beschlossen. Mit dem Gesetz werden neue Vorschriften für das Halten von Hunden in Hamburg im Allgemeinen sowie von gefährlichen Hunden erlassen.
Zusammen mit weiteren noch zu erlassenden Ausführungsvorschriften zur Gehorsamsprüfung und zum Wesenstest wird das Hundegesetz am 01. April 2006 in Kraft treten. Das Gesetz sieht auch eine Reihe von Übergangsfristen vor, so dass Hundehalter in wesentlichen Bereichen bis zum 01. Januar 2007 Zeit haben, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen. Das neue Hundegesetz löst die Hundeverordnung vom 18.07.2000 ab.
Zusammenfassung der neuen Regelungen:
1. Alle Hunde betreffende Regelungen:
Fälschungssichere Kennzeichnung
Jeder Hund ab dem vollendeten 6. Lebensmonat muss bis spätestens 31. Dezember 2006 mittels Mikrochip fälschungssicher gekennzeichnet sein.
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Für jeden Hund ist spätestens bis zum 31. Dezember 2006 eine HundehalterHaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Mio. Euro zur Deckung der durch den Hund möglicherweise verursachten Schäden abzuschließen.
Anzeige- und Mitteilungspflicht
Alle Hundehalter müssen ihren Hund beim zuständigen Bezirksamt anmelden.
Dabei gilt: Wer am 01. April 2006 schon einen Hund hält, muss diesen erst bis zum 31. Dezember 2006 anmelden – dies gilt auch, wenn der Hund bereits bei der Hundesteuerstelle angemeldet ist.
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