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Humor ist...

am 26.03.2008 von Jurabilis

...wenn man trotzdem lacht? Scheinbar nicht immer. Zumindest Harald Schmidt versteht keinen, wenn ein Magazin eine Auflage mit dem Titel Tod dem Satiriker druckt und sein Konterfei eine Waffe an der Schläfe hat.
Ein Medien-Prozess wie so viele, mag man denken, doch: Der Mann, der hinter dem Heft des Anstoßes steckt, kann nicht verklagt werden, denn er ist nicht prozessfähig. Inwieweit sein Anwalt Marcus Lausmann als Betreuer zur Verantwortung gezogen könne und auf welche persönlichen Handicaps sich die Prozessunfähigkeit genau beziehe, musste in der Verhandlung erst erörtert werden - denn das ärztliche Gutachten darüber, dass der Mann verhandlungsunfähig sei, hat sein Rechtsanwalt erst am Vortag beigebracht, schreibt die Süddeutsche. Und weiter: Der Mann gilt als schuldunfähig. Er sei manisch und leide an Kritikunfähigkeit und Selbstüberschätzung. Nicht Schmidt, sondern sein Gegner. Und weils so schön …

Seine Gegner kann man sich nicht aussuchen

Die herrschende Meinung / Diese Erfahrung musste nun auch einer der bekanntesten deutschen TV-Entertainer und Komiker, Harald Schmidt, vor dem Landgericht München I machen. Unter dem Titel "Tod dem Satiriker" hatten die beiden Beklagten - nach der Antragsschr…

SAT 1 Satelliten Fernseh-GmbH gegen Schmidt

Handakte WebLAWg / Während das LG Hannover den Fernsehsender SAT 1 noch am 22.04.2005 in erster Instanz per Urteil (Az.: 9 O 117/04) zur Freigabe der Domain „schmidt.de” verpflichtet hat, hat das OLG Celle auf die Berufung von SAT 1 nun am 13.12.2007 dem Ferns…

Harald Schmidt bekommt noch kein Urteil

neues aus schwabenheim / Eigentlich war heute ein Verkündungstermin vor dem LG Köln angesetzt. Doch das Gericht hob überraschend den Termin auf und setzte die mündliche Verhandlung fort. Jetzt verschiebt sich alles um mindestens vier Wochen, wie die Süddeutsche Zeitung…

Interview: Harald Schmidt

Streitsache / Blog / Harald Schmidt hasst Sentimentalitäten, trotzdem spricht er über die Geburt seiner Kinder und den größten Rollenwechsel seines Lebens: Von Peymanns Theaterbühne auf die Planken des Traumschiffs. (Zeit)…

UNTERSCHRIFT

LawBlog / Die ARD plant schon fest mit Harald Schmidt. Doch der Entertainer hat noch nicht einmal den Vertrag unterschrieben, obwohl er schon am 23. Dezember auf Sendung gehen soll. Das räumt die ARD gegenüber der Netzeitung ein. Klingt das nur für mich b…

Late-Night in der ARD mit den Zeugen-Jehovas?

medien-gerecht / Ich weiß eine reißerische Betreffzeile für die Ankündigung, dass Oliver Pocher künftig der neue Sidekick von Harald Schmidt wird. Das die Eltern von dem jungen “Shootingstar” bei den Zeugen Jehovas waren/sind, hat…

Schmidt & Pocher

Jurabilis / Sie haben ihm schon viel verzeihen müssen, die treuen Anhänger des Entertainers Harald Schmidt: schwache Sendungen über Wochen hinweg, das offen zur Schau gestellte Missbehagen an seinem Job, die kaum verhohlene Verachtung des Publikums, die…

SAT 1 gegen Schmidt

Handakte WebLAWg / Am kommenden Dienstag ist Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht Celle in der Berufungssache „SAT 1 gegen Schmidt“. Das Landgericht Hannover hatte den Fernsehsender am 22.04.2005 in erster Instanz per Urteil (Az.: 9 O 117/04) zur Freiga…

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Alexander Hartmann

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