Humanistische Union erwirkt einstweilige Verfügung gegen Bischof Müller

Die Humanistische Union hat am 13. April 2010 beim Landgericht Berlin (AZ 27 O 254/10) nach einer eigenen Pressemitteilung eine einstweilige Verfügung gegen den Regensburger Bischof Müller erwirkt, die dem Kirchenmann untersagt zu behaupten, die Humanistische Union betrachte Pädophilie als etwas Normales und wolle sie entkriminalisieren.

Müller hatte am 11. März 2010 erklärt: „Unsere Justizministerin gehört zur Humanistischen Union, sozusagen zur Freimaurerei. … Für diesen Verein stellt die Pädophilie eine normale Realität dar. Sie wollen die Pädophilie entkriminalisieren …”

Der Umstand, dass speziell im Bistum Regensburg einerseits nicht ausreichend gegen pädophile Priester vorgegangen wird, andererseits aber offenbar aus Gründen der Ablenkung Bürgerrechtsorganisatione…

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Themen: Meinungsfreiheit , Landgericht Berlin , Kompa
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 18. April 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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