Hulk vs. Wolverine: Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt
Im Auftrag der KSM GmbH, einem Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen, mahnen die für Filesharing-Abmahnungen bekannten
Rechtsanwälte BaumgartenBrandt aus derzeit die
unerlaubte Weiterverbreitung des Filmes „Hulk vs. Wolverine“ ab.
Die mir vorliegende enthält zunächst den
Hinweis, dass allein die KSM GmbH über das ausschließliche Recht verfüge, den vorgenannten über dezentrale Computernetzwerke bzw. Internettauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen.
Die Rechteinhaberschaft sei in einem Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG vor dem Landgericht München glaubhaft gemacht worden. Der
Beschluss des LG München ist der Abmahnung beigefügt.
Sodann wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dieses alleinige Nutzungsrecht dadurch verletzt zu haben, dass er als Nutzer eines sog.
Peer-to-Peer-Netzwerkes den betreffenden Film anderen Nutzern zum Download angeboten habe.
Die Auftraggeberin habe einen unabhängigen Sicherheitsdienstleister damit beauftragt, die einschlägigen Tauschbörsen im Internet zu
beobachten. Die von diesem Dienstleister protokollierte dynamische IP Adresse sei im Zeitpunkt der Rechtsverletzung dem Abgemahnten
zugewiesen gewesen.
Die so festgestellte und dem Abgemahnten vorzuwerfende Rechtsverletzung führe zu einem Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch. Es
wird die Abgabe einer strafbewehrten verlangt, sowie die Zahlung pauschalen Schadensersatzes und Erstattung
der Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 850 €. Dazu wird eine Frist von 10 Kalendertagen gesetzt.
Betroffenen ist zu raten, die geforderte Unterlassungserklärung nicht in …
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