HUK-Coburg die 130%-Grenze und die 6-Monats-Frist - Urteil

In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das LG Hanau, Az: 1 O 179/07 am 30.5.2007 entschieden, dass bei Abrechnung des KFZ-Schadens im Rahmen der 130%-Grenze keine 6-monatige “Wartefrist” besteht. Der Kollege Walzer hat das Urteil dankenswerterweise zur Verfügung gestellt. Insoweit wird dieses hier auzugsweise wiedergegeben:

Wie bereits in der mündlichen Verhandlung erörtert, kann ein Geschädigter nach der Rechtssprechung des BGH ( VI ZR 70/04), ...., seinen Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges verlangen, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wurde, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemach hat. Diese Voraussetzung ist hier unstreitig erfüllt. Die sechsmonatige Nutzungsdauer wurde vom BGH für den Nachweis des sog. Integritätsinteresses nur in den Fällen ins Spiel gebracht, in denen sog. fiktive Reparaturkosten bis zur Höhe des W…

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Themen: Rechtsprechung , Coburg

Erschienen 5. Juni 2007 auf http://www.unfall-recht.info.

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