HUK Coburg - Beamtenverein

Ein eigentlich einfacher Sachverhalt: Der Gegner mit seinem PKW übersieht die Mandantin auf ihrem Fahrrad und fährt selbige um. Der Schaden ist zum Glück eher gering: Das Rad ist zwar Schrott, die Mandantin wurde aber nur relativ leicht verletzt. Gesamtschaden sicherlich unterhalb 1.000.- €.

Den Sachverhalt nebst Schaden und Verletzungen also der HUK Coburg mitgeteilt. Diese äußerst sich zwar nicht zur Haftung, schickt aber einen Fragebogen mit ca. 40 Fragen, welche die Mandantin denn beantworten möge - darunter so unglaublich aufschlussreiche Fragen wie Namen und Anschrift es Arbeitgebers, Bruttoeinkommen, Zahl und Alter der Kinder der Mandantin etc. pp.

Auf meine Mitteilung, das ich angesichts der bereits geschilderten Einzelheiten keinen Anlass sehe, noch diesen Bogen auszufüllen, reagiert die HUK trotzig. Sie weist mich darauf hin, dass die Beantwortung zur Beurteilung der Haftungsfrage (!) erforderlich sei, auch im Hinblick…

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Themen: Krankenversicherung
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 10. August 2011 auf http://ra-melchior.blog.de.

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