Hütchenspieler am Alex-Turm
Jurabilis | 13. Februar 2006 — Gerade hab ich zum ersten mal in meinem Leben die Polizei gerufen. Ich war am Alexanderplatz und lief direkt am Fernsehturm vorbei…
Gerade hab ich zum ersten mal in meinem Leben die Polizei gerufen. Ich war am Alexanderplatz und lief direkt am Fernsehturm vorbei. Dort bot sich mir dann ein für Berlin leider nicht unübliches Bild: ein grauer Teppich mit drei Pappschachteln umringt von einem Spieler und weiteren Personen, die offenbar dazu gehören. Ziel dieser Manschaften ist es, Touristen reihenweise 50 Euro-Scheine aus der Tasche zu ziehen. Den üblichen Ablauf beschreibt die Berliner Kripo auf ihrer Internetseite. - ebenso die TU-Berlin im Rahmen eines (wohl nicht ganz ernst gemeinten) "Workshop für Firmengründer". Nachdem ich die "Freunde und Helfer" daraufhin telefonisch über das Geschehen in Kenntnis gsetzt hatte, machte ich mir Gedanken darüber, inwiefern diese Hütchenspiele juristisch greifbar sind (Man weiß ja nie, ob man hierzu nicht mal ne Anwaltsklausur vorgesetzt bekommt). Die Überlegungen waren dann allerdings sehr ernüchternd - technisch betrachtet handelt es sich hier (jedenfalls wenn es mit rechten Dingen zuginge) um kein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB und ein Betrug dürfte nur sehr schwer nachweisbar sein. Entsprechend problematisch ist es dann auch, irgendwelche Gefahrenabwehrmaßnahmen einzuleiten. Das war natürlich äußerst enttäuschend und führte zu dem etwas naiven Gedanken: "Kann doch nicht sein, dass die täglich hunderte von Euro verdienen und der Staat dem hilflos gegenüber steht". Auch der Blick in die Beck-Datenbank brachte hier keine neuen Erkenntnisse - also Google befragt, quasi als letzte Instanz. Und siehe da - der Berliner Tagesspiegel weiß Rat: Der Polizei bleibt als Handhabe fast nur das Straßen- und Wegegesetz: Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den normalen Gebrauch hinaus braucht man eine Sondernutzungserlaubnis, und die hat kaum einer der Spieler. „Das kostet rund 250 Euro Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit, und das Spielgeld ziehen wir auch ein“, sagt Fischer. Am vergangenen Sonntag beschlagnahmte die Polizei 300 Euro und schrieb zwei Anzeigen. So macht man den Hütchenspielern wenigstens das Geschäft kaputt – wenn man sie schon strafrechtlich nicht richtig belangen kann. Das ist natürlich sehr klug und damit kein Wunder, dass ich nicht selbst drauf gekommen bin. Nachdem man also eine rechtliche Handhabe hat, bleibt nur noch das tatsächliche Problem der Identitätsfeststellung. Die oben erwähnten Hütchenspieler ergriffen nämlich sofort die Flucht, als der Polizeiwagen um die Ecke bog. Zurück blieb ein verblüffter Teenager aus Bielefeld, der gerade um 100 Euro gebracht wurde.
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Gerade in den wärmeren Monaten des Jahres sind an den touristischen Anziehungspunkten Berlins immer wieder die so genannten „Hütchenspieler“ anzutreffen. Kleingruppen, meist Staatsangehörige Ex-Jugoslawiens,