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Hürdenlauf künftiger Anwaltsnotare

am 18.05.2006 von http://rafranke.blogspot.com

Vorschlag des Deutschen Anwaltsvereins für die Regelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat:§ 6 BNotO ist danach folgendermaßen neu zu fassen:§ 6 Abs. 1 bleibt unverändert.„(1) Nur solche Bewerber sind zu Notaren zu bestellen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für das Amt des Notars geeignet sind. Bewerber können nicht erstmals zu Notaren bestellt werden, wenn Sie bei Ablauf der Bewerbungsfrist das sechzigste Lebensjahr vollendet haben.“§ 6 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:„(2) In den Fällen des § 3 Absatz 2 soll in der Regel als Notar nur bestellt werden, wer bei Ablauf der Bewerbungsfrist seit mindestens fünf Jahren hauptberuflich als Rechtsanwalt tätig gewesen ist und die notarielle Fachprüfung abgelegt hat.“Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:„(3) Die notarielle Fachprüfung kann ablegen, wer 120 Urkundsgeschäfte entworfen und beurkundet hat (Grundpraxis) und einen von den beruflichen Organisationen ver-anstalteten Vorbereitungskurs auf das Notariat von wenigstens 120 Zeitstunden be-sucht hat.“Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:„(4) Die notarielle Fachprüfung wird schriftlich abgelegt. Sie erstreckt sich auf fünf Aufsichtsarbeiten aus folgenden Gebieten:1. Beurkundungsrecht, Berufsrecht einschließlich Dienstordnung für Notarinnen und Notare,2. Handels- und Gesellschaftsrecht,3. Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht einschließlich Wohnungseigentums-recht,4. Familienrecht,5. Erbrecht,die in jeweils fünf Stunden unter Aufsicht zu fertigen sind. Die anonym zu fertigenden Arbeiten werden von drei Prüfern unabhängig von einander begutachtet. Zwei der Prüfer sollen Anwaltsnotare sein. …

In Berlin werden 40 Notarstellen ausgeschrieben

Lichtenrader Notizen / Die Notarkammer Berlin teilt mit: Zugang zum Anwaltsnotariat Mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 – 1 BvR 838/01, 1303/01, 340/02, 1436/01, 1450/01 – ist Abschnitt III Nr. 12 der Allgemeinen Verfügun…

Zulassung zum Anwaltsnotariat neu regeln

Kleinblog | David Klein / Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (16/4972) vorgelegt, der zukünftig eine notarielle Zulassungsprüfung vorsieht. Bisher reichte die Zulassung als Rechtsanwalt sowie der Nachweis, bestimmte Fortbildungen besucht zu haben.…

Prüfer für Staatsexamen gesucht

Handakte WebLAWg / Zum 01. Oktober 2008 bestellt das Hessische Ministerium der Justiz für eine neue vierjährige Berufungsperiode nebenamtliche Mitglieder des Justizprüfungsamtes als Prüferinnen und Prüfer in der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung. Da d…

Staatsexamen: Warum wir es brauchen

Jurabilis / Allerdings führt jedenfalls für den Zugang zum Vorbereitungsdienst – anders mag es mit Anerkennungen für den rein akademischen Bereich aussehen – auch zukünftig kein Weg an der staatlichen Pflichtfachprüfung vor den Justizprüfungsämtern vor…

Juristisches Staatsexamen in Bayern

Lichtenrader Notizen / Unter Rekordbeteiligung beginnt in dieser Woche am Donnerstag in Bayern der schriftliche Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Mit 2.445 Kandidaten wird sich die höchste bisher im Freistaat zugelassene Zahl von Studenten der Abschlussprüfu…

Der Papst und das Examen in Bayern

Andere Ansicht / Der Prüfungsort Regensburg scheint kein guter Ort für das juristische Staatsexamen zu sein. Jedenfalls in organisatorischer Hinsicht. Weil der Papst kommt, kann dort nicht geschrieben werden. Deshalb wird der Termin bayernweit vorverlegt. Das beri…

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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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