Hubraum statt Gewicht sei entscheidend
am 23.05.2007 von http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de
meint das Finanzgericht Hamburg:
Ein Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen kann auch nach Hubraum besteuert werden. Das entschied das Finanzgericht Hamburg am 21.05.2007 und bestätigte damit eine Entscheidung des Finanzamts (Az.: 7 K 22/06). Das Gericht stellte klar, dass die Frage, ob ein Fahrzeug als Pkw nach Hubraum oder wie ein Lkw nach Gewicht zu besteuern ist, unter Berücksichtigung aller Umstände der objektiven Beschaffenheit des Wagens zu beurteilen ist. Dabei sei ausschlaggebend, ob das Fahrzeug vorwiegend zur Personenbeförderung oder zur Güterbeförderung geeignet sei.
Quelle: Beck Aktuell
Und wenn im KFZ-Brief hundertmal stehen würde, daß es sich um einen LKW handelt, ist es kraftfahrzeugsteuerrechtlich …
Kfz-Steuer auf Geländewagen
Blickpunkt Recht & Steuern / Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen konnten bisher als LKW nach dem jeweiligen Fahrzeuggewicht besteuert werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass diese günstige Möglichkeit durch die Strei…
Keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen
Blickpunkt Recht & Steuern / Geländewagen wurden bisher nach den für LKW geltenden Regeln besteuert, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hatten, und zwar ungeachtet dessen, ob sie nach ihrer Bauart und Einrichtung vorwiegend zur Beförderung von Lasten ge…
Besteuerung schwerer Geländewagen nach Hubraum
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch vom Finanzgericht Hamburg liegt jetzt ein Urteil zur Hubraumbesteuerung schwerer Geländewagen vor. Dnach ist ein Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t nicht nach Gewicht, sondern – wie ein PKW – nach Hu…
Besteuerung schwerer Geländewagen nach Hubraum
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch vom Finanzgericht Hamburg liegt jetzt ein Urteil zur Hubraumbesteuerung schwerer Geländewagen vor. Dnach ist ein Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t nicht nach Gewicht, sondern - wie ein PKW - nach Hubr…
Besteuerung schwerer Geländewagen
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem jetzt veröffentlichten Beschluss in einem Eilverfahren entschieden, dass Geländewägen mit über 2,8 t trotz gegenteiliger Gesetzesänderung nicht als PKW, sondern nach wie vor wegen EU-Rechts wie e…
Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ab 1. Mai 2005 als PKW verfassungsgemäß
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Mit Urteil vom 9. April 2008 II R 62/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ab 1. Mai 2005 auch bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t (z.B. Geländewagen) allein anhand von Bauart und Einrichtung zu beurt…
BFH: Besteuerung von schweren Geländewagen als PKW ist verfassungsgemäß
Rechtblog / Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen ab dem 01.05.2005 nicht mehr generell wie LKW nach Gewicht besteuert werden, sondern je nach Ausstattung auch als PK…
Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Finanzgericht Köln hatte in einem Beschluss vom 28.11.2005 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ernstliche Zweifel an der Auffassung der Finanzverwaltung geäußert, dass Geländewagen und vergleichbare Fahrzeuge mit…
