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Bewilligungen für Versuche mit Electronic Monitoring verlängert Der Bundesrat hat heute die Bewilligungen für die Versuche mit Electric Monitoring (EM), die in sieben Kantonen* durchgeführt werden, bis Ende 2015 verlängert. Im Rahmen der vorgesehenen Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (Änderung des neuen Sanktionensystems) wird er darüber entscheiden, ob der elektronisch überwachte Strafvollzug gesetzlich verankert und gesamtschweizerisch eingeführt werden soll. Electric Monitoring wird als alternative Form der Strafverbüssung bei a) kurzen Freiheitsstrafen anstelle der Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt oder b) bei einer langen Freiheitsstrafe vor der bedingten Entlassung eingesetzt. Der Bundesrat hat die Versuchskantone vor zwei Jahren beauftragt zu evaluieren, ob Electric Monitoring auch unter dem Anfang 2007 in Kraft neuen Sanktionsrecht, wonach die kurzen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monate durch Geldstrafen…

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Themen: Genf , Bern , Waadt , Kanton Solothurn , Electronic Monitoring

Erschienen 4. Dezember 2009 auf http://www.swissblawg.ch.

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Bewilligungen für Versuche mit Electronic Monitoring verlängert

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