Horst Mahler muss ins Gefängnis - Schillernder geht´s nimmer
am 04.11.2006 von http://www.strafblog.de
Eine der schillerndsten Figuren der deutschen Rechtsanwaltschaft, Horst Mahler, muss ins Gefängnis. Der 70-Jährige soll laut SPIEGEL-ONLINE demnächst seine im Januar 2005 durch das Berliner Landgericht verhängte neunmonatige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung antreten. NPD-Mitglied Mahler soll es laut dem Urteilsspruch geduldet haben, dass in den Räumen der Berliner NPD im Jahr 2002 eine Hetzschrift gegen Juden ausgelegt wurde. Die Revision Mahlers gegen das Urteil ist zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof verworfen worden.
Mit dem Strafantritt schließt sich in gewisser Weise ein Kreis. Mahler, der Ende der 60er Jahre mit Hans-Christian Ströbele und Klaus Eschen das Sozialistische Anwaltskollektiv in Berlin gegründet hatte und später als Mitglied der Rote-Armee-Fraktion (RAF) zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, hatte als Anwalt in jungen Jahren manche Highlights gesetzt und hierdurch einen großen Bekanntheitsgrad erworben. Er war der erste deutsche Anwalt, der eine Menschrechtsbeschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskommission in Straßburg durchbrachte, er verteidigte die RAF-Mitglieder Gudrun Ensslin und Andreas Baader, die berühmten Kommunarden Fritz Teufel (der sich auf Aufforderung des Richters mit den denkwürdigen Worten von seinem Sitz erhob: Wenn es der Wahrheitsfindung dient) und Rainer Langhans, den legendären SDS-Vorsitzenden Rudi Dutschke und viele andere. Er selbst wurde vom späteren SPD-Innenminister Otto Schily und vom späteren Bundeskanzler Gerhard Schröder verteidigt, bevor er schließlich immer mehr nach rechts abdriftete und schließlich bei der NPD landete, die er im gescheiterten NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat.
26 Jahre nach seiner Haftentlassung wegen der RAF-Verurteilung geht´s jetzt für die NPD ins Gefängnis.
Mehr zu der schillernden Biografie Mahlers findet man bei wikipedia.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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