Homepage-Betreiber haften für Fotos in eingebundenem RSS-Feed
Viele Internetseiten – insbesondere Blogs – unterhalten einen RSS-Feed. Mit einem solchen RSS-Feed werden Aktualisierungen einer
Internetseite veröffentlicht, die dann von den Lesern mit einem Feed-Reader verfolgt werden können.
Viele Betreiber von Internetseiten wiederum binden RSS-Feeds anderer Seiten auf ihrer eigenen Homepage ein. Auf diese Weise werden
die Inhalte fremder Internetseiten auf der eigenen Seite veröffentlicht. So wird die Internetseite regelmäßig mit neuem Content
versorgt, ohne dass der Betreiber der Seite diesen selbst einpflegen muss.
Das hat nun
entschieden: wer einen RSS-Feed auf seiner Internetseite einbindet, macht die in dem Feed enthaltenen urheberrechtlich geschützten
Inhalte und Lichtbilder öffentlich zugänglich. Damit haftet der Betreiber der Internetseite auch für die unberechtigte Verwendung von
Lichtbildern in diesem RSS-Feed. (LG Berlin, Beschluss vom 15.03.2011, Az. 15 O 103/11).
Hierzu führt das Landgericht Berlin aus:
“Denn es beruht auf der eigenen Entscheidung des Antragsgegners, die Beiträge des Portals “… News” auf seine Webseite einzustellen.
Damit hat er sich den Inhlat dieser Nachrichten einschließlich der dazu gehörenden Fotos zu eigen gemacht und seinem Webseitenangebot
hinzugefügt. Auch wenn der Nutzer der Internetseite durch Nennung “… News” erkennt, dass die Beiträge von … stammen, werden sie doch
von dem Antragsgegner öffentlich zugänglich gemacht. Auch mit einem Hinweis im Impressum auf einen Haftungsaussschluss vermag sich
der Antragsgegner von den übernommenen Beiträgen nicht ernsthaft zu distanzieren.”
Im zugrunde liegenden Fall wurden die Fotos wohl bereits auf der ursprünglichen Internetseite verwendet, ohne dass der Fotograf
hierin eingewilligt hatte. Die Urheberrechtsverletzung wurde also bereits von dem Betreiber des RSS-Feeds begangen.
Interessant wäre, wie sich die Rechtslage darstellt, wenn der Fotograf für die Nutzung der Fotos auf der ursprünglichen Internetseite
eine Lizenz erteilt hätte, einer weiteren Verbreitung der Lichtbilder aber nicht zugestimmt hätte. Aus den Urteilsgründen ergibt
sich, dass das Landgericht Berlin davon ausgeht, dass die Fotos durch Einbindung des RSS-Feeds von de…
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