Lebenslange Haft für tödlichen Holzklotzwurf
Reuters | 20. Mai 2009 — Oldenburg (Reuters) - 14 Monate nach dem tödlichen Holzklotzwurf auf der Autobahn 29 hat das Landgericht Oldenburg am Mittwoch …
Oldenburg (Reuters) - 14 Monate nach dem tödlichen Holzklotzwurf auf der Autobahn 29 hat das Landgericht Oldenburg den 31-jährigen Nikolai H. zu lebenslanger Haft wegen heimtückischen Mordes, dreifach versuchten Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass H. am Ostersonntag 2008 einen sechs Kilogramm schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf ein vorbeifahrendes Auto geworfen hat. Dadurch starb die 33-jährige Beifahrerin Olga K. vor den Augen ihres Mannes und ihrer beiden Kinder. Die Tat sei eine "dumpfe Aggressionshandlung" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann. Das Bedrückendste daran sei die Sinnlosigkeit.
Der Staatsanwalt und der als Nebenkläger auftretende Witwer Wladimir K. hatten lebenslange Haft gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte. Sie kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Der Anwalt des Witwers äußerte sich "sehr zufrieden und sehr erleichtert" über das Urteil.
Kurz nach der Tat hatte der arbeitslose Heroinsüchtige zunächst gestanden, den Holzklotz auf die Autobahn geworfen zu haben. Er habe damit allerdings niemanden töten wollen. Später widerrief er das Geständnis. Während des sechsmonatigen Prozesses schwieg er zu den Vorwürfen. Er ließ aber über seinen Anwalt dem Witwer ausrichten, dass ihm das Geschehen leidtue.
Richter Bührmann sagte in der Urteilsbegründung, H. habe aus Wut oder Frust über fehlenden Drogennachschub gehandelt und dabei den Tod der Frau billigend in Kauf genommen. An der Echtheit des Geständnisses gebe es für das Gericht keinen Zweifel. Daneben gebe es aber noch weitere Beweise. Bodenreste am Holzklotz seien wahrscheinlich identisch mit Proben vom Grundstück des Angeklagten. Sein Handy sei kurz nach der Tat in der Nähe der Autobahnbrücke geortet worden. Auch habe er gegenüber zwei Mithäftlingen den Wurf zugegeben.
Zuvor hatte der Richter den Witwer angesprochen und ihm sein Mitgefühl bekundet. Nur weil er als arg- und wehrloser Fahrer den Wagen ohne weiteren Unfall zum Stehen gebracht habe, seien nicht auch noch die beiden Kinder auf dem Rücksitz ums Leben gekommen. "Das ist eine Glanzleistung", sagte Richter.
Erschienen 20. Mai 2009 bei http://www.reuters.com.
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