Holzklotzverfahren beginnt mit Befangenheitsantrag

Wie der Kollege Hoenig in seinem blog http://www.kanzlei-hoenig.info/kein-gutes-zeichen unter Hinweis auf einen Artikel von Giesela Friedrichsen in Spiegel online berichtet, haben die Verteidiger des Angeklagten am ersten Hauptverhandlungstag einen Befangheitsantrag gestellt, weil das Gericht dem Angeklagten weder die Anklageschrift in seiner Muttersprache hat zukommen lassen noch bereit war, ihm einen Dolmetscher zur Seite zu stellen. Ich will sie gar nicht hören, die Kommentare von Stammtischdeutschland, die dem Angeklagten und seinen Verteidigern zumindest die Pest an den Hals wünschen und sicher auch nicht verstehen können, wie man einem Menschen, der des Mordes angeklagt ist, auch nur einen Verteidiger beiordnen kann, von einem Dolmetscher mal gar nicht zu reden. Froh bin ich jedoch dar…

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Erschienen 4. November 2008 auf http://strafverfahren.blogspot.com/.

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