Holzklotz-Prozess beginnt mit Befangenheitsanträgen

Oldenburg (Reuters) - Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat vor dem Landgericht in Oldenburg der Prozess zum tödlichen Holzklotzwurf auf der Autobahn 29 begonnen.

Der 30-jährige Nikolai H. soll am Ostersonntag einen sechs Kilogramm schweren Holzklotz auf ein Auto geworfen und damit die 33-jährige Beifahrerin vor den Augen ihrer Familie getötet haben. Bei der Verlesung der Anklage warf die Staatsanwältin ihm am Dienstag einen "heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln" begangenen Mord und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.

Der Angeklagte habe beim Wurf des Holzklotzes in Kauf genommen, dass es zu einem tödlichen Unfall kommen könnte. Der Klotz habe der Beifahrerin eines BMW so starke Brustkorb- und Schädelverletzungen zugefügt, "dass sie noch an der Unfallstelle verstarb".

H. selbst machte von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch. Doch seine Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag gegen die beiden Schöffen. Anlass war ein Gerichtsbeschluss, wonach für den aus Kasachstan nach Deutschland übergesiedelten Angeklagten kein Dolmetscher hinzugezogen und auch die Anklage nicht ins Russische übersetzt wird, da er ausreichend Deutsch spreche. Die Schöffen hätten sich dieser vom Vorsitzenden Richter vorgegebenen Entscheidung ohne eigene Überprüfung und ohne genaue Kenntnis der Sachlage angeschlossen, kritisierte die Verteidigung. Über den Antrag entscheidet jetzt eine andere Kammer des Landgerichts bis zum nächsten Verhandlungstag am 11. November.

H. hatte nach seiner Verhaftung im Mai zunächst ein Geständnis abgelegt. Demnach wollte er aus "allgemeinem Frust" gehandelt haben. Dann widerrief er: Er habe die Schuld nur deshalb auf sich genommen, weil er während der Vernehmungen unter Entzugserscheinungen seiner Drogensucht gelitten habe.

Der Angeklagte wuchs den Prozessunterlagen zufolge in Kasachstan aus und siedelte mit seinen deutschstämmigen Eltern als 16-Jähriger nach Deutschland über. In Bitburg arbeitete er zunächst als Hilfsarbeiter. Seit 1997 wohnt er in Rastede und ist arbeitslos. Wegen anonymer Morddrohungen gegen ihn und einen seiner drei Verteidiger wurden ihre Sitzplätze durch eine mobile Glaswand vom Zuschauerraum abgetrennt. Die Zuhörer mussten sich strenger Taschen- und Personenkontrollen unterziehen. Für den Prozess hat das Landgericht vorerst 16 Verhandlungstage bis Ende Januar 2009 terminiert. Als Nebenkläger nahm am Dienstag auch der hinterbliebene Ehemann an der Verhandlung teil.



Quelle: Reuters (4. November 2008)

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Themen: Mord , Landgericht , Oldenburg
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 4. November 2008 bei http://www.reuters.com.

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