Holzklotz-Fall wird ab heute vor dem LG Oldenburg verhandelt
Die Verteidiger des Angeklagten möchten ausdrücklich betonen, dass der tragische Tod von Frau Olga K. nicht unberührt lässt und ihre Hinterbliebenen jede nur denkbare Anteilnahme verdienen. Die Verteidigung wird im Rahmen ihres gesetzlich normierten Auftrags bemüht sein, der berechtigten Trauer der Familie auch während der Hauptverhandlung stets Rechnung zu tragen. Quelle: www.fairesverfahren.de Ebenso, wie die Verteidiger des Angeklagten Respekt den Hinterbliebenen entgegen zu bringen versuchen und auch bemüht sind, ua. dies auf der eigens für dieses Verfahren ins Leben gerufenen Homepage zu kommunizieren, hat jedoch der Angeklagte ebenso Anspruch auf ein faires Verfahren und auf eine gute Verteidigung. Es ist kein Weg nunmehr zu versuchen, den Tod eines Menschen durch den Tod eines anderen, zumal daran völlig Unbeteiligten, zu rächen. Blinder Aktionismus zeugt in aller Regel nur von mangelnder Verstandesreife. Die Verhandlung findet unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt. So wird unter anderem im Gerichtssaal eine etwa zwei Meter hohe und mehrere Meter lange Trennwand aufgestellt. Zudem wird die Anzahl der Wachtmeister aufgestockt, es wird Einlasskontrollen geben, Spürhunde werden im Einsatz sein. Grund für die Maßnahmen sind Drohungen gegen H.s Anwälte. H. war nach wochenlanger Fahndung Ende Mai festgenommen worden. In einer polizeilichen Vernehmung legte er ein Geständnis ab, das er bei einem Haftprüfungstermin Anfang Juni durch seine Anwälte widerrufen ließ. Der heroinabhängige Mann sei unter Entzugserscheinungen ver…
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Erschienen 4. November 2008 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.
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Kachelmann-Hauptverhandlung - eine Ansammlung von Merkwürdigkeiten
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Pflichtverteidiger aufgepasst: Bei Nichterscheinen drohen Kosten
Heymanns Strafrecht Online Blog | 18. Februar 2011 — § 145 Abs. 4 StPO wird häufig übersehen. So auch in dem Verfahren, dass dem Beschl. des OLG Köln v. 24.11.2010 – 2 Ws 763/10 zu…

