Hoffnungsschimmer für Filesharer

Die Rechtsanwaltskanzlei Wilde u. Beuger konnte drei Gerichtsentscheidungen zugunsten von Filesharern erzielen, die ein wenig Hoffnung für all diejenigen verbreiten, die zu Unrecht in Anspruch genommen worden sind. // //]]> Zum einen hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass ein Filesharer, der zur Tatzeit nicht zu Hause war und nachweisen konnte, dass sein Rechner ausgeschaltet war, nicht als Täter oder Störer in die Haftung genommen kann.

Zum anderen hat ebenfalls das Amtsgericht Frankfurt entschieden, dass der fliegende Gerichtsstand bei den Filesharing Fällen nicht zur Geltung kommt.

Noch erfreulicher ist eine Entscheidung des Landgerichts Köln in einem seitens der Rechtsanwaltskanzlei Clemens Rasch aus Hamburg geführten Ver…

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Themen: Anwalt , Urteil , Filesharing , Hamburg , Clemens Rasch
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 14. September 2009 auf http://log.handakte.de/.

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