Hoffnung für verklagte Anleger der Multi Advisor Fund I GbR. LG Köln weist Klage der Multi Advisor Fund I GbR auf Zahlung
rückständiger Einlagen im Urkundsprozess ab
Mit Urteil vom 21.01.2009, Az.: 18 O 351/08 hat das Landgericht Köln eine Urkundsklage der Fondsgesellschaft Multi Advisor Fund I GbR
gegen eine Anlegerin der Gesellschaft auf Zahlung rückständiger Einlagen abgewiesen.
Die Multi Advisor Fund I GbR hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Anleger auf Zahlung rückständiger Einlagen verklagt. Das
Landgericht Köln hat einen Anspruch der Fondsgesellschaft gegen ihre Anleger auf Zahlung rückständiger Einlagen nunmehr mit der
Begründung verneint, das gesamte Vertragswerk einschließlich der Vertragsbedingungen sei rechtsunwirksam, weil es aufgrund der
kleinen Schriftgröße nur extrem schwer lesbar sei. Dies sei unzulässig.
Vor dem Hintergrund, dass die Multi Advisor Fund I GbR derzeit bundesweit gegen Anleger vorgeht, welche die Ratenzahlungen
eingestellt haben, ist dieses Urteil ein positives Signal für alle Anleger, die von der Multi Advisor Fund I GbR verklagt wurden.
Anleger, die von der Multi Advisor Fund I GbR auf die Zahlung rückständiger Raten verklagt oder außergerichtlich zur Zahlung
aufgefordert wurden, sollten sich dringend von einem auf derartige Fallgestaltungen spezialisierten Anwalt beraten lassen, da nach
Auffassung der CLLB Rechtsanwälte gute Chancen bestehen, sich erfolgreich gegen die Klage der Multi Advisor Fund I GbR zu
verteidigen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits rund 20 Anleger der Multi Advisor Fund I GbR, welche seitens der F…
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