Hoffnung bei Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben in E-Mails

Mit der Überschrift „Heute schon abgemahnt worden?“ weist der mepHisto-bLAWg auf die Nachricht bei heise-Online, dass zahlreiche deutsche Webhoster von einer Firma namens Iglusoft abgemahnt wurden, da deren eMails „nicht den Formvorschriften entsprechen, die für eMails gelten, welche Geschäftsbriefe ersetzen“. Damit wird die Abmahnwelle wegen fehlender Pflichtangaben in eMails eröffnet, die seit 01.01.2007 auch auf elektronischen Geschäftsbriefen enthalten sein müssen (siehe auch Infos bei www.dennis-knake.de) Auch wenn diesbezüglich noch keine spezifische Rechtsprechung vorliegt, …

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Erschienen 2. Februar 2007 auf http://www.rechtzweinull.de.

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