Festbeträge für Hörgeräte sind rechtswidrig
Schlosser Aktuell | 19. Dezember 2009 — Das Bundessozialgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob sich jeder Hörgeschädigte seitens der Krankenkassen bei der Ans…
Hörgeräte und kein Ende. Bereits mehrfach haben wir über die Frage berichtet, ob die Krankenkassen Kosten über den Festbetrag hinaus zu erstatten haben. Das höchste deutsche Sozialgericht (BSG) hat in einem Grundsatzurteil entschieden: Die Krankenkassen müssen die Kosten dann erstatten, wenn es zur Versorgung objektiv notwendig ist. Wie die Krankenkassen auf die nunmehr vorliegenden schriftlichen Urteilsgründe reagieren, berichtet Rechtsanwalt Penteridis.
Nach den uns vorliegenden Bescheiden, die die Krankenkassen nach Erlass des Urteils und der Veröffentlichung der Urteilsgründen, ignorieren die Krankenkassen die von den Richtern aufgestellten Grundsätze. Oder aber - was mindestens genauso schlimm wäre - das Urteil wurde nicht gelesen oder nicht verstanden.
Um allen Beteiligten Klarheit zu verschaffen, eine Übersicht über die Grundsätze, die die Krankenkassen zu beachten haben:
- Das Urteil gilt nicht nur für schwerst Hörgeschädigte, sondern für alle hörgeschädigten Menschen.
- Das Hörgerät muss die Möglichkeit schaffen, dass der behinderte Mensch soweit wie möglich einem gesunden Menschen gleichgestellt wird.
- Es ist nich ausreichend, wenn mit dem Kassenhörgerät “beim Einzelgespräch unter direkter Ansprache” eine Verständigung möglich ist. Ziel ist es vielmehr, hörbehinderten Menschen im Rahmen des Möglichen auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen zu eröffnen und ihnen die dazu nach dem Stand der Hörgerätetechnik.
- Die Kosten werden nur das Wirtschaftlichkeitsgebo…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. April 2010 auf http://www.medrecht-blog.de.
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