Hoeren in der W&V: „Das wird man noch sagen dürfen…“

Die Resonanz zu meinem Artikel „Eine Entgegnung auf Professor Hoeren: „Unternehmen haben auf Facebook nichts zu suchen…“ war nicht nur hier im Blog, sondern auch auf Facebook und Twitter sehr hoch. Vielen Dank an dieser Stelle nun noch einmal für die vielen, vielen Kommentare und Auseinandersetzung an allen Orten. Schließlich hatte auch die W&V die Angelegenheit mit Ihrem Beitrag „“Facebook meiden“ – Jura-Professor warnt Unternehmen vor Social Media“ aufgegriffen. Auch dort überschlugen sich innerhalb kürzester Zeit die Kommentare. Die Redaktion von W&V hat Herrn Prof. Dr. Hoeren zum kurzen Statement gebeten: „Der Professor und die Facebook-Kritik: „Das wird man noch sagen dürfen“".

Was soll ich sagen? Lest selbst. Danach scheint es so, als hätte Herr Hoeren die vielen Kommentare der Praktiker und praktisch arbeitenden Anwälte inhaltlich nur bedingt zur Kenntnis genommen. (Nichts für ungut, Herr Prof. Hoeren, vielleicht hat Sie die W&V auch nur verkürzt wiedergegeben…). Zwar relativiert er seine Aussage „Unternehmen haben auf Facebook nichts zu suchen“. Jedoch gibt es immer noch die Unternehmen (aka Coca-Cola), die „müssen in Facebook sein“ und die anderen (aka Volksbank u.ä.): „Die dürfen sich nicht wundern, wenn sie dann zwölf Freunde und fünf Einträge haben. Und da kann man nur grundsätzlich warnen und sagen: überlegt euch, was ihr da tut.“

Ich will hier jetzt nicht alles wiederholen, was ich aus meiner Perspektive dazu dargelegt habe oder was die vielen, vielen Praktiker zu den Realitäten in Marketing & Employer Branding beigetragen haben, aber ich glaube in der Praxis ist ziemlich gut geklärt, dass Social Media gerade auch für kleinere Unternehmen äußerst wertvoll sein kann (abhängig von der Qualität der Social Media Strategie). Und hinsichtlich der Frage der Quantität der User (Liker, Follower), möchte ich nur auf meinen Artikel „Warum Social Media Projekte scheitern“ verweisen. Reichweite in Form der Anzahl der direkten User ist in Social Media einfach nur sehr bedingt entscheidend, da wenige hochgradig involvierte User eine wesentlich höhere und durchschlagskräftiger Viralität erzeugen können, als tausende von Likern oder Followern, die nur ein einziges Mal „Klick“ gemacht haben.

Den unmittelbaren Bereich der Juristerei habe ich mit diesem Beitrag nun endgültig verlassen. Aber da ich der Auffa…

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Themen: Jura , Hoeren , Marketing , Coca Cola , Social Media Marketing , Employer Branding

Erschienen 22. Juni 2011 auf http://socialmediarecht.wordpress.com.

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