Höherer Sonderausgabenabzug für Krankenversicherung

Das Existenzminimum ist steuerfrei. Dieses Verdikt des Bundesverfassungsgerichts hat den Gesetzgeber im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung zu erheblichen Anstrengungen gezwungen. „Insbesondere bei der Abzugsfähigkeit der Krankenversicherungsbeiträge wird es Verbesserungen geben“, analysiert Eugen Jakoby von der Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber.

Bisher war die Abzugsfähigkeit für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zusammen mit anderen Versicherungsbeiträgen auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1.500 Euro beziehungsweise 2.400 Euro als Sonderausgaben beschränkt. Dabei gilt der Höchstbetrag von 1.500 Euro für Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten und für Beihilfeberechtigte, also für Beamte. Der Höchstbetrag von 2.400 Euro gilt für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung alleine finanzieren müssen, typischerweise also für Selbstständige. Zum Jahreswechsel erhöhen sich beide Höchstbeträge um 400 Euro. „Nach dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung können künft…

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Themen: Beamte , Fachbeiträge , 400 Euro , Krankenversicherung

Erschienen 21. Dezember 2009 auf http://www.gabler-steuern.de.

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