Höhere Pfändungsfreigrenzen

Seit heute gelten neue, leicht erhöhte Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen (§ 850c ZPO), so ist bis zu einem Einkommen von 1029,99 € im Monat eine Pfändung nicht möglich.

Diese Neuerung ist nicht nur für alle Schuldner und Gläubiger von Bedeutung, sonder auch für alle Arbeitgeber, bei deren Arbeitnehmern gepfändet wird. Zahlt ein Arbeitgeber nämlich einen zu hohen Betra…

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Themen: Zpo , Arbeitgeber , Pfändung

Erschienen 1. Juli 2011 auf http://www.anwalt-dr-schnitzer.com.

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