Höhere Eigenbeteiligung bei der Prozesskostenhilfe
am 05.07.2006 von ElbeBlawgDer Bundesrat will die Eigenbeteiligung an der Prozesskostenhilfe erhöhen und damit dem nach seinen Worten „explosionsartigen Anstieg“ der Aufwendungen für diese finanzielle Unterstützung entgegenwirken, dem die Haushalte der Länder nicht mehr gewachsen seien. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/1994) vorgelegt. Diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinausgehe, sollen nach dem Willen des Bundesrates Prozesskostenhilfe künftig nur noch als Darlehen erhalten, das durch Zahlungen aus ihren einzusetzenden Einkommen und Vermögen vollständig zurückzuzahlen …
Prozeßkostenhilfe
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesrat will mit einem jetzt in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf die Ausgaben für die Prozeßkostenhilfe zurückfahren. Dazu sind drei Gruppen von Maßnahmen vorgesehen: Zum sollen werden die Voraussetzungen für die Bewilligung vo…
Bundesrat will Prozesskostenhilfe reformieren
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Der Bundesrat hat am 19.5.2006 einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe beschlossen. Wer über ein höheres Einkommen als das sozialhi…
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Lichtenrader Notizen / Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen informiert über Beratungs- und Prozesskostenhilfe und stellt hierzu eine pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Das Formular für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und die ErklÅ
BVerwG 5 B 204.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an das Gericht unterer Instanz, Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens, Verfahrensabschnitt, innerer Zusammenhang, Fortwirken der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, .…
PKH soll reformiert werden
ElbeBlawg / Die Prozesskostenhilfe (PKH) soll nach dem Willen der Mehrheit der Bundesländer reformiert werden. Der Bundesrat beschloss am 19.05.2006 in Berlin eine entsprechende Gesetzesinitiative Baden-Württembergs und Niedersachsens. Im Wesentlichen…
Prozesskostenhilfe: wer monatlich 105 Euro verdient, muss 45 Euro zahlen
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Prozesskostenhilfe als staatliche Sozialleistung erhält, wer wirtschaftlich außerstande ist, einen erfolgversprechenden Rechtsstreit zu führen, § 114 ZPO. Parallel zum gesamten Sozialhilferecht werden aber auch für diese staatliche Sozialleistun…
Prozesskostenhilfe wird nach Tod nicht mehr bewilligt
Erbrechtblog / Frankfurt/Main - Prozesskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren kann nicht mehr bewilligt werden, wenn der Antragsteller vor der gerichtlichen Entscheidung stirbt. Das berichtet die Zeitschrift «OLG-Report». Das Blatt beruft sich dabei auf einen…
BGH: Zu früh gefreut: Späteres Vermögen und weg ist die PKH
JuracityBlog / Der BGH ( Az.: XII ZA 11/07) hat entschieden, dass später erlangtes Vermögen bei bewilligter Prozesskostenhilfe verwertet werden muss. Konkret mußte eine Frau Anwalts- und Gerichtskosten erstatten, weil sie nach Abschluss des Verfahren…
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