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Höhere Eigenbeteiligung bei der Prozesskostenhilfe

am 05.07.2006 von ElbeBlawg

Der Bundesrat will die Eigenbeteiligung an der Prozesskostenhilfe erhöhen und damit dem nach seinen Worten „explosionsartigen Anstieg“ der Aufwendungen für diese finanzielle Unterstützung entgegenwirken, dem die Haushalte der Länder nicht mehr gewachsen seien. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/1994) vorgelegt. Diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Existenzminimum hinausgehe, sollen nach dem Willen des Bundesrates Prozesskostenhilfe künftig nur noch als Darlehen erhalten, das durch Zahlungen aus ihren einzusetzenden Einkommen und Vermögen vollständig zurückzuzahlen …

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BVerwG 5 B 204.07 - Beschluss

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