Höchststrafe für Kuhmörderin
am 03.04.2006 von http://www.strafblog.de
Trotz unserer oft ziemlich säkularen Grundeinstellung ist manchem von uns der religiös motivierte partielle Tierschutz des Hinduismus zumindest in der Theorie nicht gänzlich unbekannt. Allerdings verblüfft es bisweilen doch, wie weit man dort geht, um den Schutz der heiligen Tiere zu gewährleisten.
So kann man heute in der Online-Ausgabe der RHEINISCHEN POST lesen, dass eine 50-jährige Frau in Nepal zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, weil sie eine Kuh geschlachtet hat, um deren Fleisch später zu essen.
Mit diesem Urteil hat das Gericht in Kathmandu die höchste zulässige Strafe ausgesprochen. Da fragt sich der des Hinduismus-Unkundige doch, ob es als Strafe nicht ausreicht, dass die Dame durch ihre Tat eine Menge schlechtes Karma angehäuft haben und im nächsten Leben einige Stufen niedriger wiedergeboren werden dürfte.
Autorin: Ass. iur. Viktoria Nagel
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